Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU

 

So fördert die Bundesregierung digitale Investitionen


Auch ohne die Coronavirus-Krise ist die Digitalisierung eine Herkulesaufgabe – besonders für kleine und mittelständische Unternehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt KMU mit großzügigen Fördermitteln bei der Investition in die Technologien der Zukunft. Gleichzeitig wird aber auch die strategische Qualifizierung von Angestellten gefördert. Neben dem Aufbau von Digitalkompetenzen liegt der besondere Fokus der neuen Digitalisierungsförderung auch auf dem Aufbau von Know-how in der IT-Sicherheit.

Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, "Digitalisierte Geschäftsprozesse", „Datenkompetenz – go-data“ und "Digitale Markterschließung" richtet sich bspw. das Förderprojekt „go-digital" gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Individuell und praxiswirksam bietet das Programm Beratungs- und Umsetzungsleistungen, um Unternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft zu unterstützen.

Wie auch Sie von der Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands profitieren können, erfahren Sie hier.

 

Die Mittel wurden deutlich aufgestockt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Mittel für die Mittelstandsförderung "Digital Jetzt" noch einmal deutlich erhöht. Aus dem Konjunkturpaket fließen bis 2024 knapp 250 Millionen Euro zusätzlich in das Programm. Dadurch können weitaus mehr Unternehmen von der Förderung von Digitalisierungsvorhaben profitieren.

 

 

Wer erhält die Zuschüsse?
  • Finanzielle Zuschüsse aus dem Förderprogramm werden an kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen sowie aus den freien Berufen vergeben.
  • Für eine erfolgreiche Bewerbung sollten sie zwischen 3 und 499 Angestellte beschäftigen.
  • Soloselbstständige und Kleinstunternehmen werden häufig durch die Digitalisierungsprämien der Länder gefördert.
  • Beim Förderprojekt „go digital“ gelten folgende Kriterien: 
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks
    • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
    • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
    • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
    • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
       
Welche Vorhaben werden gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert:

  • Qualifizierungsmaßnahmen der Angestellten
  • Investitionen in die IT-Ausstattung in Form von Hard- und Software
  • Investitionen in digitale Technologien, die zur Effizienzsteigerung im Unternehmen beitragen

Für einen erfolgreichen Antrag sollte das Digitalisierungsvorhaben möglichst genau beschrieben werden. Dies bedeutet auch, dass Art und Anzahl der geplanten Weiterbildungen explizit aufgeschlüsselt werden sollten.

Wie hoch fallen die Fördermittel aus?

Die gewährte Förderung bemisst sich anteilig an den Investitionskosten. Für Investitionen in digitale Technologien werden – bei erfolgreicher Antragstellung – mindestens 17.000 Euro gewährt. Für die Qualifizierung von Angestellten können Unternehmen mit mindestens 3.000 Euro rechnen. Einzelne Unternehmen erhalten eine maximale Fördersumme von bis zu 50.000 Euro. Bewerben sich mehrere Unternehmen in einem Wertschöpfungsnetzwerk, kann die Förderung auf bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen steigen. Weitere Informationen zur Bewerbung von Wertschöpfungsnetzwerken finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die geförderten Unternehmen haben ein Jahr Zeit, um die geförderten Projekte zu realisieren. Ausgezahlt wird die Förderung nach einer erfolgreichen Verwendungsnachweisprüfung.

Das Förderprojekt „go digital“ fördert Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Das beantragende Unternehmen beschäftigt zwischen 3 und 499 Angestellten.
  • Das Unternehmen verfügt über seinen Hauptsitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. An dieser Betriebsstätte hat die bewilligte Investition zu erfolgen.
  • Das Digitalisierungsprojekt darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Die gewährten Fördermittel fließen in die Qualifizierung der Angestellten oder werden in digitale Technologien investiert. Zu den förderfähigen Technologien zählt das Ministerium unter anderem:
  • Das BMWi legt Wert auf ein hohes Qualitätsniveau. Darum kommen für geförderte Weiterbildungen ausschließlich Anbieter infrage, die eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegen können. Die Bitkom Akademie anerkannter Schulungsanbieter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sowie nach DIN ISO 9001 vom TÜV zertifiziert.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Wo können Zuschüsse beantragt werden?

 

Unternehmen können sich online beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie um Mittel aus dem Programm Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU bewerben. Das Antragstool des Bundesministeriums ist online verfügbar. Anträge auf Förderung können bis einschließlich 2023 gestellt.

 

Zur Antragstellung

Welche Ziele verfolgt das Förderprogramm?

„Gerade auch die mittelständischen Unternehmen können vom digitalen Zeitalter profitieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt sie mit dem neuen Förderprogramm „Digital Jetzt“ bei der Digitalisierung der Geschäftsprozesse und der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle“, beschreibt Bundesminister Peter Altmaier das neue Förderprogramm. Konkret verfolgt das Ministerium mit der Unterstützung die folgenden Ziele:

  • Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
  • Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
  • Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
  • Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
  • Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
  • Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
  • Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen
Was sollten Antragsteller beachten?

Für einen erfolgreichen Fördermittelantrag sollten Unternehmen die aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Damit die Beantragung der Investitionshilfen reibungslos gelingt, sollten Antragsteller:

  • einen detaillierten Plan zur Qualifizierung ihrer Angestellten (Art und Anzahl der Weiterbildungsmaßnahmen) beziehungsweise zu ihrem Digitalisierungsprojekt vorlegen.
  • den Antrag mit genügend Vorlaufzeit zum Projektbeginn einreichen.
  • prüfen, ob eine erhöhte Förderquote erreicht werden. Dies kann zum Beispiel bei Investitionen in die IT-Sicherheit der Fall sein.
  • auch überprüfen, ob eine Kombination aus Investitionen in digitale Technologien und der strategischen Weiterbildung von Angestellten sinnvoll sein könnte. Eine kombinierte Förderung ist möglich. Auf diese Weise können neue Technologien – beispielsweise der 3D-Druck – reibungslos in die Betriebsabläufe integriert.
Welche Zuschüsse gibt es außer der Initiative des BMWK?

Um die Folgen der Coronavirus-Krise abzumildern und gleichzeitig die digitale Transformation der Wirtschaft zu fördern, gibt es zahlreiche Projekte und Programme. Auf EU-, Bundes- und Landesebene können Unternehmen auf diese Weise aus verschiedenen Förder-Angeboten das passende Angebot für sich heraussuchen.

Nicht immer können einzelne Projekte von mehreren Seiten gleichzeitig gefördert werden. Besonders bei der Qualifizierung von Angestellten kann jedoch eine Kombination aus verschiedenen Förderprogrammen möglich sein. Welche Programme Ihr Bundesland bereithält, haben wir für Sie aufbereitet.

Zur Übersicht

  

 

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Hinweis

Die aufgeführten Inhalte wurden redaktionell zusammengetragen und überprüft. Dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Beiträge stellen keine Beratung dar.

Redaktionsschluss: 05. September 2023