Schleswig-Holstein | Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK)

 

Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK)

Die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH bietet verschiedene Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein an, um die Digitalisierung und Innovation voranzutreiben. Im Rahmen der Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) können Unternehmen den Transfer-Bonus oder den HighTech-Bonus beantragen um ihre Innovationsaktivitäten durch Technologietransfer zu stärken. 

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung kann von Gewerbebetrieben mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach Anhang I der AGVO erfüllen: 

  •  mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitsplätzen und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro 
  • kleine Unternehmen mit weniger al 50 Arbeitsplätzen und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro
Welche Vorhaben werden gefördert?

Gefördert werden Kosten für innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste, beispielsweise für:

  • Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind, 
  • Konstruktionsleistungen,
  • Prototypenbau,
  • Design,
  • Produkttests zur Qualitätssicherung oder zur Umweltverträglichkeit
  • Werkstoffstudien
  • FuE-Leistungen für neue Fertigungstechniken,
  • Service Engineering sowie
  • Zurverfügungstellung von Forschungsinfrastruktur und Laboratorien, Datenbanken, Bibliotheken sowie Tests und Messungen zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. 

Dies kann im Rahmen der folgenden zwei Programme erfolgen: 


Transfer-Bonus:

  • Zur Stärkung des Technologietransfers zwischen KMU und Technologietransfereinrichtungen sowie privatwirtschaftlichen Transferpartnern
  • Zu den Auftragnehmer zählen zum Beispiel: 
    • Technologietransfereinrichtungen,
    • Acceleratoren oder Inkubatoren, 
    • Kompetenz- oder Technikzentren.

HighTech-Bonus: 

  • Zur Stärkung des Technologietransfers zwischen KMU und Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Zu den Auftragnehmer zählen zum Beispiel: 
    • Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und deren Gesellschaften oder
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie hoch fallen die Fördermittel aus?

Transfer-Bonus: 

  • für mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für kleine Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.


HighTech-Bonus:

  • für mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
     
Was sollen Antragssteller beachten?

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden: 

  • Es wird eine aussagekräftige Vorhabensbeschreibung zusammen mit den Angeboten für die geplanten Dienstleistungsaufträge eingereicht.
  • Auftraggeber und Auftragnehmer müssen voneinander unabhängig sein.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 75.000 Euro betragen.
  • Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Kalendermonaten abgeschlossen sein.
  • Pro Unternehmen können insgesamt maximal drei Vorhaben im Förderprogramm EIK – einschließlich Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus – bezuschusst werden. Eine zeitliche Überlappung mehrerer Förderungen ist ausgeschlossen. 
  • Das Vorhaben entspricht den Auswahlkriterien hinsichtlich Innovationgrad und ökonomischer Bedeutung und liefert einen Beitrag zu den Querschnittszielen Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter.
  • Das Projekt sollte zum Ziel der Landesregierung beitragen, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen.
  • Das Vorhaben ist in Schleswig-Holstein durchzuführen und einschließlich der gewonnenen Erkenntnisse dort zu verwerten.

 

Wo können die Zuschüsse beantragt werden?

Die Anträge können online über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein gestellt werden. 


Vor Antragstellung empfiehlt die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH eine kostenfreite Beratung durch die Innovationsbetreuung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Innovationsberatung: 

 

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Welche Programme gibt es außer der Initiative des Landes Schleswig-Holstein?

Um die Folgen der Coronavirus-Krise abzumildern und gleichzeitig die digitale Transformation der Wirtschaft zu fördern, gibt es zahlreiche Projekte und Programme. Auf EU-, Bundes- und Landesebene können Unternehmen auf diese Weise aus verschiedenen Förder-Angeboten das passende Angebot für sich heraussuchen.

Nicht immer können einzelne Projekte von mehreren Seiten gleichzeitig gefördert werden. Besonders bei der Qualifizierung von Angestellten kann jedoch eine Kombination aus verschiedenen Förderprogrammen möglich sein. Welche Programme Ihr Bundesland bereithält, haben wir für Sie aufbereitet.

 

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Die aufgeführten Inhalte wurden redaktionell zusammengetragen und überprüft. Dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Beiträge stellen keine Beratung dar.

Redaktionsschluss: 05. September 2023