Thüringen | Digitalbonus Thüringen

 

Der Freistaat unterstützt KMU in der Digitalisierung


Die Thüringer Aufbaubank fördert Digitalisierungsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 15.000 Euro. Förderfähig sind unter anderem Investitionen in die digitale Infrastruktur der Betriebe. Durch das Förderprogramm der Förderbank sollen die digitale Transformation unterstützt sowie die Daten- und IT-Sicherheit gestärkt werden.

Seit der Aktualisierung der Fördergrundsätze des Programms sind nun Unternehmen, die bereits eine Förderung im Digitalbonus Thüringen erhalten haben, ab April 2023 zu einer zweiten Antragsstellung berechtigt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

 

Wer erhält die Zuschüsse?

Anträge für den Digitalbonus Thüringen können kleine und mittlere Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels sowie aus dem Bereich der wirtschaftsnahen Dienstleistungen und des Baugewerbes stellen. Auch freiberuflich tätige Selbstständige können Anträge stellen, sofern sie einem naturwissenschaftlichen oder technischen Freien Beruf nachgehen.

Alle berechtigten Unternehmen und Berufe finden Sie auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Der Digitalbonus Thüringen soll die Digitalisierung von KMU im Freistaat fördern. Die Thüringer Aufbaubank zählt folgende Vorhaben zu förderfähigen Digitalisierungsprojekten:

  • Digitalisierung von Betriebsprozessen
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
  • Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Aufbau von IT- und Datensicherheitslösungen

Neben der Investition in Digitalisierungsprojekte sind auch Aufwendungen für Dienstleistungen förderfähig. Die Voraussetzung für eine Bewilligung ist der klare Bezug der Dienstleistungen zu den aufgeführten Projekten – beispielsweise Unterstützung der Datenmigration.

Wie hoch fallen die Fördermittel aus?

Der Digitalbonus Thüringen beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Rahmen der Förderung werden förderfähige Projekte mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen die Grenze von 150.000 Euro nicht übersteigen.

Die Thüringer Aufbaubank schließt eine Reihe von Ausgaben und Aufwendungen aus. Welche Investitionen nicht förderfähig sind, erfahren Sie hier.

Was sollten Antragsteller beachten?

Gefördert werden explizit kleine und mittlere Unternehmen bestimmter Wirtschaftsbereiche. Einige Branchen und Vorhaben werden explizit nicht durch den Digitalbonus Thüringen unterstützt. Hierzu zählen unter anderem Nebenerwerbsunternehmen sowie Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten.

Antragstellende Unternehmen sollten folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
  • Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Projekt sollte grundsätzlich binnen eines Jahres umgesetzt werden.
  • Pro Unternehmen können nur einen Antrag für den Digitalbonus Thüringen stellen.
Wo können Zuschüsse beantragt werden?

Das Förderprogramm Digitalbonus Thüringen wird von der Thüringer Aufbaubank vergeben. Weiterführende Informationen sowie die Möglichkeit, Anträge einzureichen finden Sie auf der Webseite der Förderbank.

 

MEHR ERFAHREN

Welche alternativen Förderungen bietet Bund und Länder?

Um die Folgen der Coronavirus-Krise abzumildern und gleichzeitig die digitale Transformation der Wirtschaft zu fördern, gibt es zahlreiche Projekte und Programme. Auf EU-, Bundes- und Landesebene können Unternehmen auf diese Weise aus verschiedenen Förder-Angeboten das passende Angebot für sich heraussuchen.

Nicht immer können einzelne Projekte von mehreren Seiten gleichzeitig gefördert werden. Besonders bei der Qualifizierung von Angestellten kann jedoch eine Kombination aus verschiedenen Förderprogrammen möglich sein. Welche Programme Ihr Bundesland bereithält, haben wir für Sie aufbereitet.

Zur Übersicht

  

 

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Hinweis

Die aufgeführten Inhalte wurden redaktionell zusammengetragen und überprüft. Dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Beiträge stellen keine Beratung dar.

Redaktionsschluss: 05. September 2023