Update Vergaberecht 2023/2024: aktuelle Rechtsprechung

Aufbau-Workshop für Vergabestellen und Bieter
 

Die aktuelle Rechtsprechung prägt die Anwendung des Vergaberechts und kann den Erfolg Ihrer Ausschreibung bzw. Ihres Angebots bestimmen. Eine fundierte Kenntnis über aktuelle Beschlüsse und Urteile im Vergaberecht ist sowohl für die rechtssichere Gestaltung des Vergabeverfahrens als auch für die erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibungen ausschlaggebend.

In diesem Aufbauseminar für Bieter und Vergabestellen erhalten Sie eine kompakte Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung in verschiedenen Bereichen des Vergabeprozesses. Unsere Referentin gibt Ihnen Lösungsmöglichkeiten an die Hand, wie Sie bei Ausschreibungen im Jahr 2023 und 2024 rechtssicher vorgehen.

Wichtig: Das Seminar richtet sich sowohl an Bieter als auch Vergabestellen. Vorkenntnisse werden vorausgesetzt.

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Ziele des Seminars

Dieser vertiefende Workshop ist darauf ausgerichtet, im kleineren Kreis relevante Urteile der letzten Zeit vorzustellen und je nach Bedarf zu diskutieren.

  • Öffentliche Auftraggeber lernen, wie sie ihre Ausschreibungen nicht nur rechtssicher - unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung - durchführen können, sondern erhalten auch einen Überblick, wie Vergabeverfahren strategisch optimiert werden können.
  • Unternehmen, die sich bereits an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, bekommen einen vertiefenden Einblick, wie sie die Vorgaben der Rechtsprechung bei der Angebotsabgabe sowie im gesamten Vergabeverfahren effektiv einsetzen können.
Zielgruppe

Der Aufbau-Workshop richtet sowohl an öffentliche Auftraggeber und Fördermittelbezieher, die bereits Vergaberecht anwenden als auch an Bieter und Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Kenntnisse bzw. Praxiserfahrung im Vergaberecht werden vorausgesetzt. Für Einsteiger im Vergaberecht ist es sinnvoll, vorher am Seminar „Vergaberecht für IT-Vergabestellen“ (für Auftraggeber) oder „Ausbildung zum Vergabemanager“ (für Bieter) teilzunehmen. 

Inhalte des Seminars

Anhand der für die Teilnehmenden relevanten Themengebiete werden die aktuelle Rechtsprechung sowie Lösungen für die Praxis - sowohl für Vergabestellen als auch für Bieter - dargestellt und im Teilnehmerkreis diskutiert. Vorab können die Teilnehmenden der Referentin ihre individuellen Themenwünsche mitteilen, damit auf diese im letzten Teil des Seminars Bezug genommen werden kann.

Konkrete Inhalte sind:

  • Aktuelle Rechtsprechung zur Wertung
    • Gestaltung und Überprüfung von Zuschlagskriterien
  • Von der produktscharfen Ausschreibung bis zur Direktvergabe
    • Möglichkeiten und Grenzen anhand aktueller Urteile
  • Alles zur Rahmenvereinbarung
    • Besonderheiten
    • Gestaltung des Mini-Wettbewerbs
    • Anpassungsmöglichkeiten und Beendigung
  • Potpourri aktueller Rechtsprechung und Umsetzung in der Praxis
  • Ausblick auf 2024
Ihr Seminarprogramm

Agenda

 

Aktuelle Rechtsprechung zur Wertung

  • Die Gestaltung der Zuschlagskriterien
    • Die Regelungen
    • Aktuelle Rechtsprechung
    • Die sinnvolle Anwendung in der Praxis
  • Die Überprüfung der Wertung
    • Von der Eigenerklärung zur mündlichen Präsentation
    • Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung
    • Umsetzung in der Praxis

 

Von der produktscharfen Ausschreibung zur Direktvergabe

  • Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung
    • Möglichkeiten der produktspezifischen Gestaltung der Leistungsbeschreibung
    • Aktuelle Rechtsprechung: die Anwendung in der Praxis
  • Die Direktvergabe
    • Möglichkeiten und Grenzen
    • Sonderfall kollusives Zusammenwirken
    • Aktuelle Rechtsprechung: die Anwendung in der Praxis

 

Alles zur Rahmenvereinbarung

  • Die Regelungen zur Rahmenvereinbarung
  • Besonderheiten, aktuelle Rechtsprechung zur Angabe der Höchstmenge
  • Die Gestaltung des Miniwettbewerbs bei mehreren Vertragspartnern
  • Anpassungsmöglichkeiten
  • Die Beendigung der Rahmenvereinbarung unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung

 

Sonstige aktuelle Rechtsprechung und Ausblick auf 2024

  • „Potpourri“ aktueller relevanter Rechtsprechung
  • Die Umsetzung in der Praxis für Vergabestellen und für Bieter
  • Ausblick auf 2024
Zusätzliche Informationen
  • Die Durchführung des Seminars kann erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 garantiert werden. Die Maximalteilnehmerzahl beträgt 15.
  • Der Online-Workshop wird mit Zoom durchgeführt. Systemvoraussetzungen und unterstützte Betriebssysteme können Sie hier einsehen. Für die Einwahl in Zoom über die verschiedenen Anwendungen (Desktop Client, App oder Web-Client) bietet Ihnen diese Tabelle einen zusätzlichen Vergleich.
  • Die Bitkom Akademie ist anerkannter Bildungsträger in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Teilnehmer haben im Rahmen des Bildungszeitgesetzes die Möglichkeit, Bildungsurlaub bzw. eine Bildungsfreistellung zu beantragen. Auf Anfrage erstellen wir auch Anträge auf Anerkennung unserer Veranstaltungen in anderen Bundesländern.
  • Die Inhalte des Lehrgangs orientieren sich an den aktuellen Datenschutzanforderungen und eignen sich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.
  • Wir erklären ausdrücklich, dass beim Bitkom – Unterzeichner der Charta der Vielfalt – jede Person, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität willkommen ist.
Seminar-Rücktrittsversicherung
  • Gemeinsam mit der HanseMerkur bietet die Bitkom Akademie eine freiwillige Seminar-Rücktrittsversicherung an.
  • Diese Versicherung ermöglicht Ihnen die kostenfreie Stornierung Ihrer Teilnahme, wenn kurzfristige oder unvorhergesehene Ereignisse Ihre Teilnahme am Seminar verhindern.
  • Die Kosten der Seminar-Rücktrittsversicherung sind abhängig vom Seminarpreis. Die Preisliste der HanseMerkur finden Sie hier.

 

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Bitkom Akademie | Vincent Bergner
Vincent Bergner
Key Account Manager
Name
Anrede


 

 

 

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