Header background

Recht & Regulierung

Cybersicherheit für Entscheider

Live-Online-Seminar

Übersicht

Pflichten der Leitungsorgane aus NIS-2, BSIG und Gesellschaftsrecht

Das neue Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) verpflichtet die Leitungsorgane in Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zur Überwachung und Umsetzung der Cyber-Risikomanagementmaßnahmen in ihrem Unternehmen. Erfüllt die Geschäftsleitung diese Anforderungen nicht, drohen persönliche Haftungsrisiken. Dieses Seminar zeigt auf, welches Cyber-Risikomanagement von BSIG und NIS-2-Richtlinie verlangt wird und konkretisiert die Rolle der Geschäftsleitung bei Auswahl, Implementierung und Überwachung der notwendigen Maßnahmen.
 
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieses Seminar eine Einführung in das Thema darstellt und nicht als Fortbildung entsprechend den Empfehlungen des BSI zur NIS-2-Geschäftsleiterschulung gilt. Die gesetzlichen Schulungspflichten nach NIS-2 können mit der NIS-2 Geschäftsleiterschulung nach aktuellen BSI-Empfehlungen erfüllt werden.
 

Ziele des Seminars

  • Erhalten Sie einen Überblick über die materiellen Pflichten aus BSIG und NIS-2-Richtlinie. 
  • Verstehen Sie, welche Pflichten die Leitungsebene zum Cyberrisikomanagement treffen.
  • Lernen Sie, wie sie als Leitungsorgan persönliche Haftungsrisiken aus BSIG und NIS-2-Richtlinie vermeiden können 

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da!

Ihre Ansprechpartner:

Ihre Ansprechpartner:

vertrieb@bitkom-akademie.de

0 / 1000 Zeichen

Datenschutzhinweis: Ihre Daten, die Sie im Rahmen der Kontaktanfrage angeben, behandeln wir vertraulich. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.