Recht & Regulierung
Cybersicherheit für Entscheider
Live-Online-Seminar
Übersicht
Pflichten der Leitungsorgane aus NIS-2, BSIG und Gesellschaftsrecht
Das neue Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) verpflichtet die Leitungsorgane in Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zur Überwachung und Umsetzung der Cyber-Risikomanagementmaßnahmen in ihrem Unternehmen. Erfüllt die Geschäftsleitung diese Anforderungen nicht, drohen persönliche Haftungsrisiken. Dieses Seminar zeigt auf, welches Cyber-Risikomanagement von BSIG und NIS-2-Richtlinie verlangt wird und konkretisiert die Rolle der Geschäftsleitung bei Auswahl, Implementierung und Überwachung der notwendigen Maßnahmen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieses Seminar eine Einführung in das Thema darstellt und nicht als Fortbildung entsprechend den Empfehlungen des BSI zur NIS-2-Geschäftsleiterschulung gilt. Die gesetzlichen Schulungspflichten nach NIS-2 können mit der NIS-2 Geschäftsleiterschulung nach aktuellen BSI-Empfehlungen erfüllt werden.
Ziele des Seminars
- Erhalten Sie einen Überblick über die materiellen Pflichten aus BSIG und NIS-2-Richtlinie.
- Verstehen Sie, welche Pflichten die Leitungsebene zum Cyberrisikomanagement treffen.
- Lernen Sie, wie sie als Leitungsorgan persönliche Haftungsrisiken aus BSIG und NIS-2-Richtlinie vermeiden können