Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Virtuelle und vor Ort stattfindende Weiterbildungsangebote

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bitkom Akademie für virtuelle und vor Ort stattfindende Weiterbildungsangebote

 

§ 1 Anwendungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Bitkom Servicegesellschaft mbH, Albrechtstr. 10, 10117 Berlin (im Folgenden: Bitkom Services) abgeschlossenen Verträge für virtuelle oder vor Ort stattfindende Weiterbildungsangebote (nachfolgend zusammen: „Weiterbildungsangebote“ oder „Veranstaltung“), welche Bitkom Services durch die von ihr betriebene Bitkom Akademie erbringt.

 

§ 2 Anmeldung

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Weiterbildungsangebot von Bitkom Services ist online über die Webseite der Bitkom Akademie, schriftlich, per E-Mail, per Buchungsformular oder per Telefax möglich. 

(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung berücksichtigt werden kann und das Weiterbildungsangebot noch über freie Plätze verfügt, erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung. 

(3) Wird für das jeweilige Weiterbildungsangebot nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht, so hat Bitkom Services gem. § 4 das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Kann die Anmeldung für das gewünschte Weiterbildungsangebot mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert Bitkom Services den Teilnehmer hierüber und weist ggf. auf alternative Veranstaltungen oder Termine der Bitkom Akademie hin.

(5) Wurde die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl der jeweiligen Veranstaltung erreicht, so versendet Bitkom Services vier Wochen vor Beginn eines vor Ort stattfindenden Weiterbildungsangebots und bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines virtuellen Weiterbildungsangebots eine Durchführungsbestätigung. Mit dieser Bestätigung wird dem Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung garantiert.

(6) Änderungen bezüglich der Anmeldedaten hat der Teilnehmer Bitkom Services bis spätestens eine Woche vor Beginn des Weiterbildungsangebots mitzuteilen. Geht die Mitteilung später ein, hat der Teilnehmer ggf. hieraus entstehende Mehrkosten zu tragen. 

 

§ 3 Teilnahmegebühr

(1) Die Teilnahmegebühr ist dem aktuellen Seminarprogramm der Bitkom Akademie sowie unter www.bitkom-akademie.de zu entnehmen. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und alle weiteren Leistungen der Bitkom Akademie im Rahmen der gebuchten Veranstaltung (Tagungsunterlagen, Pausengetränke etc.). Prüfungen sind nur dann in der Teilnahmegebühr enthalten, wenn diese nicht in Form von gesondert zu entrichtenden Prüfungsgebühren im Seminarprogramm aufgeführt sind. Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.  

(2) Die Teilnahmegebühr richtet sich nach dem Status der Mitgliedschaft im Bitkom e.V. zum Zeitpunkt der Rechnungstellung und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.  

(3) Der in der Rechnung der Bitkom Services ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

 

§ 4 Durchführung der Veranstaltung, Rücktritt durch Bitkom Services

(1) Die Veranstaltung wird von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Teilnehmer hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der auf der Webseite der Bitkom Akademie angekündigten Referenten geleitet wird. 

(2) Bitkom Services haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen bzw. des Veranstaltungsinhalts, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der Bitkom Services oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Bitkom Services leistet dem Teilnehmer ferner keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund seiner Teilnahme. 

(3) Bitkom Services ist berechtigt, die Veranstaltung wegen Verhinderung des Referenten oder Schließung der Veranstaltungsräume räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern. Die Rechte des Teilnehmers bei einer solchen Änderung sind in § 5 Ziff. 3 geregelt.

(4) Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die Bitkom Services nicht zu vertreten hat (z. B. Verhinderung des Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Schließung der Veranstaltungsräume), ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist Bitkom Services berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

(5) Im Fall eines Rücktritts durch Bitkom Services erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern Bitkom Services die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

 

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier Wochen vor Beginn eines vor Ort stattfindenden Weiterbildungsangebots und bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines virtuellen Weiterbildungsangebots zurückzutreten. Die Erklärung ist schriftlich, per Telefax oder E-Mail gegenüber der Bitkom Services an folgende Kontaktdaten zu richten: Bitkom Servicegesellschaft mbH, Albrechtstraße 10, 10117 Berlin, Telefax: 030.2757651158, E-Mail: info@bitkom-akademie.de. Ist der Rücktritt fristgerecht erfolgt, erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück.

(2) Geht eine Rücktrittserklärung später als vier bzw. zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Bitkom Services ein oder nimmt der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, so hat Bitkom Services Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung. 

(3) Der Teilnehmer ist darüber hinaus bei einer wesentlichen Änderung von Zeit, Ort oder Inhalt der Veranstaltung berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn die Veranstaltung nicht an dem angekündigten Tag oder in der angekündigten Stadt stattfindet oder wenn ein vor Ort geplantes Weiterbildungsangebot virtuell stattfinden soll. Der Wechsel eines Referenten stellt dagegen keine wesentliche Änderung dar. Im Fall des Rücktritts erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern Bitkom Services die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

(4) Gegebenenfalls bestehende gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

 

§ 6 Hausordnung, Anreise, Unterkunft

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich bei vor Ort stattfindenden Weiterbildungsangeboten, die Hausordnung und Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltung stattfindet, sowie etwaige Rauchverbote zu beachten. Auf Wunsch wird Bitkom Services diese dem Teilnehmer zusenden.

(2) Bei virtuellen Weiterbildungsangeboten hat der Teilnehmer die Teilnahmeregeln (Netiquette) zu beachten. Bei einem Verstoß gegen die Netiquette steht es Bitkom Services frei, den Teilnehmer von der Teilnahme am Weiterbildungsangebot auszuschließen und die Anmeldung für zukünftige Weiterbildungsangebote zu verweigern. Die Einschätzung der Schwere des Verstoßes obliegt Bitkom Services.

(3) Die Buchung einer etwaigen Anreise und Unterkunft hat der Teilnehmer selbst zu besorgen. Bitkom Services informiert den Teilnehmer auf Wunsch über Unterkunftsmöglichkeiten.

 

§ 7 Haftung

(1) Bitkom Services haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Bitkom Services, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Bitkom Services.

(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Teilnehmers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (4) unberührt. Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unterfallen nicht der Regelung des Abs. (4).

 

§ 8 Urheberrecht

Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch Bitkom Services und den Referenten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobänder, ist nicht zulässig.

 

§ 9 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@bitkom-services.de

Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG: Bitkom Services ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes nicht verpflichtet und nicht bereit. 

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird hiermit widersprochen.

(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin.

 

Berlin, September 2021

 

 

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Live-Online-Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bitkom Akademie für Live-Online-Seminare

 

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Bitkom Servicegesellschaft mbH, Albrechtstr. 10, 10117 Berlin (im Folgenden: Bitkom Services) abgeschlossenen Verträge für Live-Online-Seminare, welche Bitkom Services durch die von ihr betriebene Bitkom Akademie erbringt.

 

§ 2 Anmeldung

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Live-Online-Seminar der Bitkom Akademie ist online über die Webseite der Bitkom Akademie möglich.

(2) Bei seiner Anmeldung erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit den von ihm gemachten Angaben. Eingabefehler können jederzeit per E-Mail an info@bitkom-akademie.de korrigiert werden.

(3) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung für das gewünschte Live-Online-Seminar berücksichtigt werden kann, erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung erfolgt spätestens zwei Wochen vor Beginn des Live-Online-Seminars, es sei denn, die Anmeldung des Teilnehmers ist später eingegangen. Durch den Zugang der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Bitkom Services unbeschadet des Absatzes 4 zustande.

 

§ 3 Teilnahmegebühr

(1) Ist ein Live-Online-Seminar kostenpflichtig, so ist die Teilnahmegebühr auf der Webseite der Bitkom Akademie (www.bitkom-akademie.de) angegeben. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an dem Live-Online-Seminar sowie die Seminarunterlagen bzw. Präsentation, welche dem Teilnehmer nach Abschluss des Live-Online- Seminars elektronisch zugeschickt werden.

(2) Die Teilnahmegebühr versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der in der Rechnung der Bitkom Services ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. 

 

§ 4 Durchführung der Veranstaltung, Rücktritt durch Bitkom Services

(1) Für die Teilnahme an dem Live-Online-Seminar benötigt der Teilnehmer einen Computer mit Internetanschluss, der die jeweiligen Systemanforderungen erfüllt. Die Systemanforderungen sind in den Seminarbeschreibungen auf der Akademie-Webseite vermerkt. Der Teilnehmer ist für das Vorhandensein dieser technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich.

(2) Bitkom Services wird dem Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn des gebuchten Live-Online-Seminars die Zugangsdaten für die Lernplattform an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zusenden. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden.

(3) Die Live-Online-Seminare werden von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. 

(4) Der Teilnehmer hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Live-Online-Seminar von dem oder der auf der Webseite der Bitkom Akademie angekündigten Referenten geleitet wird.

(5) Bitkom Services haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen bzw. des Seminarinhalts, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der Bitkom Services oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Bitkom Services leistet dem Teilnehmer ferner keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund seiner Teilnahme.

(6) Bitkom Services ist berechtigt, das Live-Online-Seminar wegen Verhinderung des Referenten oder einer zu geringen Teilnehmeranzahl abzusagen, zeitlich zu verlegen oder das Programm des Live-Online-Seminars zu ändern. Die Rechte des Teilnehmers bei einer solchen Änderung sind in § 5 Ziff. 3 geregelt.

(7) Kann ein Live-Online-Seminar aus Gründen, die Bitkom Services nicht zu vertreten hat (z. B. Verhinderung des Referenten), ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist Bitkom Services berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

(8) Im Fall eines Rücktritts durch Bitkom Services erhält der Teilnehmer bei einem kostenpflichtigen Live-Online-Seminar seine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern Bitkom Services die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

 

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer bei kostenpflichtigen Live-Online-Seminaren

(1) Der Teilnehmer ist bis zu zwei Wochen vor Beginn des Live-Online-Seminars berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Erklärung ist schriftlich, per Telefax oder E-Mail gegenüber der Bitkom Services an folgende Kontaktdaten zu richten: Bitkom Servicegesellschaft mbH, Albrechtstraße 10, 10117 Berlin, Telefax: 030.2757651158, E-Mail: info@bitkom-akademie.de 

(2) Geht eine Rücktrittserklärung später als zwei Wochen vor Beginn des Live-Online-Seminars bei Bitkom Services ein oder nimmt – ohne entsprechende Erklärung – weder der Teilnehmer noch ein benannter Ersatzteilnehmer an dem Live-Online-Seminar teil, so hat Bitkom Services Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.

(3) Der Teilnehmer ist darüber hinaus bei einer wesentlichen Änderung von Zeit oder Inhalt des Live-Online-Seminars berechtigt, innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn die Veranstaltung nicht an dem angekündigten Tag stattfindet. Der Wechsel eines Referenten stellt dagegen keine wesentliche Änderung dar. Im Fall des Rücktritts erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern Bitkom Services die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

(4) Gegebenenfalls bestehende gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

 

§ 6 Haftung

(1) Bitkom Services haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Bitkom Services, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Bitkom Services.

(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Teilnehmers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Absätzen (1) bis (4) unberührt. Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unterfallen nicht der Regelung des Absatzes (4).

 

§ 7 Urheberrecht

Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch Bitkom Services und den Referenten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobänder, ist nicht zulässig.

 

§ 8 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@bitkom-services.de

Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG:

Bitkom Services ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes nicht verpflichtet und nicht bereit  

 

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird hiermit widersprochen.

(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin.

Berlin, November 2018

 

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Inhouse-Schulungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bitkom Akademie für Inhouse-Schulungen

 

§ 1 Anwendungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Bitkom Servicegesellschaft mbH, Albrechtstr. 10, 10117 Berlin (im Folgenden: Bitkom Services) abgeschlossenen Verträge über Schulungs- oder Trainingsmaßnahmen an einem vom Auftraggeber benannten Ort oder in virtueller Form (Inhouse-Schulung), welche Bitkom Services durch die von ihr betriebene Bitkom Akademie erbringt.

 

§ 2 Leistungen

Der Umfang der von der Bitkom Services zu erbringenden Schulungsleistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der jeweiligen Einzelvereinbarung. Bitkom Services ist berechtigt, die Leistung wahlweise durch Dritte oder eigene Mitarbeiter (Referent) zu erbringen.

 

§ 3 Vergütung, Auslagen, Spesen

(1) Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Vereinbarung. 


(2) Bei vor Ort stattfindenden Inhouse-Schulungen werden Bahn-, Taxi- und Hotelkosten sowie Spesen des Referenten durch Bitkom Services in Höhe der nachfolgend genannten Richtwerte verauslagt und sodann gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.  
Fahrtkosten: Hin- und Rückreise mit der Deutschen Bahn, 2. Klasse oder EUR 0,30 zzgl. USt. pro gefahrenem Kilometer mit dem PKW.
Kosten für Übernachtungen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 150,00 inkl. Frühstück einschließlich USt. pro Übernachtung. Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristig angelegten Inhouse-Schulungen oder externen Veranstaltungen am Veranstaltungsort zusätzliche Kosten anfallen können.


(3) Der in der Rechnung der Bitkom Services ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.  

 

§ 4 Durchführung der Inhouse-Schulung

(1)  Der Auftraggeber verpflichtet sich bei vor Ort stattfindenden Inhouse-Schulungen zur Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, benötigter Technik (Beamer, Flip-Chart, Metaplanwand, Moderatorenkoffer etc.) und sorgt für die Einladung der Teilnehmer, sofern nicht anders gewünscht. Bei virtuellen Inhouse-Schulungen verpflichtet sich der Auftraggeber zur Einladung der Teilnehmer und stellt sicher, dass die Teilnehmer technisch in der Lage sind, an der Inhouse-Schulung teilzunehmen. Der Auftraggeber ist zudem dafür verantwortlich, dass die Weiterleitung bzw. die Zustellung der Schulungsunterlagen an die Teilnehmer sichergestellt wird.

(2) Bitkom Services ist verantwortlich für die Erstellung und Zusendung der Schulungsunterlagen. Die Kosten für die Erstellung sowie den etwaig veranlassten postalischen Versand der Schulungsunterlagen sind im ausgewiesenen Angebotspreis inkludiert und werden vom Auftraggeber übernommen. Darüber hinaus ist Bitkom Services bei virtuellen Inhouse-Schulungen für die Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur, wie etwa einer Videokonferenzsoftware sowie für das Vorhalten entsprechender Lizenzen verantwortlich. Standardmäßig benutzt Bitkom Services die Videokonferenzsoftware Zoom. Andere Softwarelösungen können nach gemeinsamer Absprache verwendet werden. Der Zugang zu dieser Infrastruktur (PC, Internetzugang etc.) durch die Teilnehmer liegt gemäß Absatz 1 im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. 

(3) Bitkom Services legt in Absprache mit dem Auftraggeber unmittelbar nach dem Abschluss des Vertrages eine verbindliche Mindest- und Maximalanzahl an Teilnehmern für die Inhouse-Schulung fest. Im Falle einer Überschreitung der festgelegten maximalen Teilnehmeranzahl können Mehrkosten pro Teilnehmer entstehen. Die finale Teilnehmerzahl und die Anzahl der benötigten Schulungsunterlagen ist Bitkom Services 2 Wochen vor Beginn der Schulung mitzuteilen. Die Höhe der Mehrkosten wird in Absprache mit den Referenten festgelegt, transparent kommuniziert und dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei einer Unterschreitung der Teilnehmerzahl nach verbindlicher Festlegung, bleibt der im Angebot enthaltene Gesamtpreis unberührt. 

(4) Aus organisatorischen Gründen sind sowohl der Veranstaltungsort als auch der ggf. vereinbarte Prüfungstermin spätestens vier Wochen vor Beginn der Inhouse-Schulung vom Auftraggeber verbindlich festzulegen (z.B. per E-Mail an Bitkom Services). Bei Änderungen nach Ablauf dieser Frist, ist der Auftraggeber verpflichtet etwaige anfallende Reisekosten des Referenten nach Maßgabe von § 3 Abs. 2 dieser Vereinbarung zu erstatten. 

(5) Die Auswahl der Referenten obliegt Bitkom Services. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Referenten.
 
(6) Bitkom Services übernimmt keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Inhouse-Schulung.

 

§ 5 Rücktritt 

(1) Bitkom Services ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Inhouse-Schulung aus Gründen, die Bitkom Services nicht zu vertreten hat (z.B. Verhinderung des Referenten) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. 

(2) Im Fall eines Rücktritts durch Bitkom Services erhält der Auftraggeber eine bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern Bitkom Services die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

(3) Der Aufraggeber ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Inhouse-Schulung zurückzutreten. Finden an mehreren Tagen Schulungen statt, so wird zur Berechnung der Frist nach Satz 1 der erste Schulungstermin zugrunde gelegt. Als Folge des fristgerechten Rücktritts erhält der Auftraggeber eine bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Geht die Erklärung des Rücktritts nicht innerhalb der Frist nach Satz 1 bei Bitkom Services ein, so hat der Auftraggeber bei einer Absage bis 15 Kalendertage vor Schulungsbeginn pauschal 50 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Bei einer Absage ab 14 Tagen vor Schulungsbeginn oder bei fehlender Übermittlung der Absage sind 100 Prozent der vereinbarten Vergütung vom Auftraggeber zu entrichten. Die Erklärung des Rücktritts ist in Textform (z.B. E-Mail) oder schriftlich gegenüber Bitkom Services an folgende Kontaktdaten zu richten: Bitkom Servicegesellschaft mbH, Albrechtstraße 10, 10117 Berlin, Telefax: 030.2757651158, E-Mail: info@bitkom-akademie.de. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass Bitkom Services durch den Rücktritt ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 6 Verschwiegenheitspflicht

(1) Bitkom Services verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen, die sie bei Durchführung des Vertrages über Inhouse-Schulungen vom Auftraggeber z.B. zur Vorbereitung oder während der Inhouse-Schulung von Teilnehmern erhält, Verschwiegenheit zu wahren und alle erforderlichen sowie den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen zu treffen. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Regelung sind alle Informationen (unabhängig davon ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten bzw. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG darstellen oder Informationen, bei denen ein erkennbares Interesse des Auftraggebers an einer Geheimhaltung besteht. Informationen sind nicht vertraulich, die Bitkom Services bei Erhalt der Information bereits bekannt waren oder der Öffentlichkeit allgemein zugänglich oder bekannt sind oder vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich von der Vertraulichkeit ausgenommen wurden. Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit sind ebenfalls solche Informationen ausgenommen, die unter die erlaubten Handlungen nach § 3 GeschGehG fallen, die Bitkom Services aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offenbaren muss oder wenn nach § 5 GeschGehG ein Recht zur Offenbarung besteht. Diese Verpflichtung besteht bis drei Jahre nach Beendigung der Durchführung der Inhouse-Schulung.

(2) Bitkom Services verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen lediglich gegenüber solchen Referenten, Führungskräften, Mitarbeitern, Subunternehmen, sowie verbundenen Unternehmen („Berechtigte Personen“) offen zu legen, wie dies für den Zweck der Inhouse-Schulung zwingend erforderlich ist (need to know). Voraussetzung hierfür ist, dass die Berechtigten Personen in Vereinbarungen zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet werden, welche einen Schutz bieten, der mindestens so umfassend ist wie jener in Absatz 1 und die, soweit gesetzlich zulässig, auch über die Kündigung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien hinaus für mindestens drei Jahre in Kraft bleiben. Gleiches gilt, wenn (externe) Referenten bei der Durchführung von Inhouse-Schulungen vertrauliche Informationen erhalten. Bitkom Services wird diese (externen) Referenten vorab in Vereinbarungen zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichten.

 

§ 7 Haftung

(1) Bitkom Services haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Bitkom Services, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Bitkom Services.

(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Auftraggebers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (4) unberührt. Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhal¬tens unterfallen nicht der Regelung des Abs. (4).

 

§ 8 Urheberrecht

Die Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch Bitkom Services und den Referenten vervielfältigt oder an Dritte weiter-gegeben werden. Ton- oder Videoaufnahmen von der Inhouse-Schulung sind nicht zulässig, insofern keine andere Regelung getroffen wird. 

 

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Bitkom Services ist berechtigt, den Auftraggeber mündlich und schriftlich als Referenzkunden zu benennen.

(2) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Solche Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen Bitkom Services nicht ausdrücklich widerspricht, Zahlungen des Auftraggebers vorbehaltlos annimmt oder die Leistungen widerspruchslos erbringt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber für den Widerspruch eine besondere Form vorgeschrieben hat.

(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin.
 

Berlin, Januar 2024

 

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Widerrufsbelehrung für Verbraucher/Privatkunden