Recht & Regulierung
Hochrisiko-KI-Systeme nach AI Act und EU-Guidelines rechtssicher klassifizieren
Workshop
Übersicht
KI-Projekte frühzeitig rechtlich einordnen und Compliance-Risiken vermeiden
Künstliche Intelligenz wird zunehmend in sensiblen Anwendungsbereichen eingesetzt – etwa in Personalprozessen, im Bildungswesen, in kritischen Infrastrukturen, bei Medizinprodukten, in Finanzdienstleistungen oder in behördlichen Entscheidungsprozessen. Gerade in diesen Bereichen ist eine rechtssichere Einordnung besonders wichtig: Unternehmen und Organisationen müssen frühzeitig klären, ob ein KI-System als Hochrisiko-KI-System im Sinne der KI-Verordnung einzustufen ist und damit besonders strengen regulatorischen Anforderungen unterliegt. Diese Einstufung ist in der Praxis häufig anspruchsvoll und erfordert ein strukturiertes Verständnis der Systematik des AI Acts sowie der relevanten Kriterien, Ausnahmen und Abgrenzungsfragen
In diesem Workshop lernen die Teilnehmenden, potenzielle Hochrisiko-KI-Fälle systematisch zu erkennen, typische Einstufungs- und Abgrenzungsfragen fundiert zu bewerten und entsprechende Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Dazu wird die Systematik der KI-Verordnung praxisnah vermittelt und insbesondere die aktuellen Draft Guidelines der EU-Kommission zur Hochrisiko-Klassifizierung einbezogen. Der Workshop unterstützt die Teilnehmenden dabei, mehr Sicherheit im Umgang mit Hochrisiko-KI-Einstufungen zu gewinnen und Klassifizierungsentscheidungen transparent, begründet und anschlussfähig für interne Prüf- und Dokumentationsprozesse aufzubereiten.
Ziele des Workshops
Dieser Workshop vermittelt Ihnen die rechtlichen und praktischen Grundlagen zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen nach der KI-Verordnung. Sie lernen die beiden zentralen Einstufungswege nach Art. 6 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 KI-VO kennen und erfahren, wie die aktuellen EU-Guidelines bei der praktischen Bewertung helfen. Anhand typischer Praxisfälle üben Sie zu erkennen, ob ein KI-System unter Anhang I oder Anhang III fällt, wann der Filtermechanismus nach Art. 6 Abs. 3 KI-VO greift und welche Anforderungen an eine belastbare Klassifizierungsdokumentation zu stellen sind. Ziel ist es, KI-Projekte frühzeitig rechtlich einordnen und Compliance-Risiken vermeiden zu können.
Zielgruppe
Der Workshop richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Compliance, Datenschutz, Recht, IT, Informationssicherheit, Produktentwicklung und KI-Governance, die KI-Systeme bewerten, einführen oder deren Einsatz begleiten. Er eignet sich insbesondere für Personen, die in Unternehmen oder Behörden für die rechtliche Einordnung von KI-Systemen, KI-Inventare, Freigabeprozesse oder die Umsetzung der KI-Verordnung verantwortlich sind. Grundkenntnisse zum AI Act sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.