Dr. Johannes Graf Ballestrem
Rechtsanwalt / Partner (IP)
Osborne Clarke
Johannes Graf Ballestrem berät nationale und internationale Konzerne sowie mittelständische Unternehmen in Fragen des geistigen Eigentums, insbesondere des Patentrechts und der weiteren technischen Schutzrechte, sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zu seinen Mandanten zählen insbesondere Unternehmen der Automobil-zulieferindustrie, die er bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie bei der Gestaltung von Lizenzverträgen und zum Arbeitnehmererfinderrecht berät. Darüber hinaus hat er Erfahrung bei der Beratung zu Rechtsfragen der Digitalisierung. Er berät regelmäßig zum urheber- und patentrechtlichen Schutz von Daten und Datenbanken sowie zu Zugangsrechten zu Daten. Er ist Mitautor des Handbuchs Künstliche Intelligenz - Rechtsgrundlagen und Strategien in der Praxis.