Brandenburg | Weiterbildungsrichtlinie 2026
Brandenburg | Förderung beruflicher Weiterbildung
Bis zu 60 Prozent Zuschuss für berufliche Weiterbildung in Brandenburg:
Mit der Weiterbildungsrichtlinie 2026 unterstützt das Land Brandenburg gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Beschäftigte und Unternehmen bei der beruflichen Weiterbildung.
Gefördert werden individuelle Weiterbildungen von Beschäftigten ebenso wie Weiterbildungsmaßnahmen, die Unternehmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführen lassen.
Damit können grundsätzlich auch berufliche Weiterbildungen zu Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz, Daten, IT-Sicherheit, Datenschutz und weiteren digitalen Fachthemen förderfähig sein.
Wer erhält die Zuschüsse?
Für Beschäftigte steht der sogenannte Bildungsscheck zur Verfügung. Gefördert werden Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg oder mit einem entsprechenden Arbeitsvertrag im Land Brandenburg, sofern die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Daneben können Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten beantragen.
Auch Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen von der Weiterbildungsrichtlinie profitieren.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Kompetenzentwicklung.
Dazu können grundsätzlich auch Qualifizierungen gehören, mit denen Beschäftigte ihre digitalen Kompetenzen erweitern oder sich auf neue technologische und organisatorische Anforderungen vorbereiten.
Denkbar sind beispielsweise berufliche Weiterbildungen zu:
- Digitalisierung und digitaler Transformation
- Künstlicher Intelligenz und Daten
- IT-Sicherheit
- Datenschutz
- digitalen Geschäftsprozessen
- weiteren berufsbezogenen Fach- und Führungskompetenzen
Ob eine konkrete Weiterbildung förderfähig ist, wird im Rahmen des jeweiligen Förderantrags geprüft.
Wie hoch fallen die Fördermittel aus?
Bildungsscheck für Beschäftigte
Beschäftigte können einen Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten erhalten.
Der Zuschuss muss mindestens 500 Euro betragen. Daraus ergibt sich eine entsprechende Mindesthöhe der förderfähigen Weiterbildungskosten.
Weiterbildung in Unternehmen
Unternehmen können für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten einen Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Bei der betrieblichen Weiterbildungsförderung beträgt der Zuschuss mindestens 1.000 Euro pro Antrag.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Weiterbildung muss beruflichen Zwecken dienen und die Voraussetzungen der Weiterbildungsrichtlinie erfüllen.
Nicht gefördert werden unter anderem Maßnahmen, die Bestandteil einer regulären Ausbildung oder eines Studiums sind, sowie bestimmte andere Bildungsmaßnahmen, für die vorrangige Fördermöglichkeiten bestehen.
Entscheidend ist außerdem der Zeitpunkt der Antragstellung: Interessierte sollten die Förderung vor einer verbindlichen Anmeldung beziehungsweise Beauftragung und vor Beginn der Weiterbildung beantragen.
Wo können Zuschüsse beantragt werden?
Die Förderung wird bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragt.
Beim Bildungsscheck stellt die interessierte Person den Förderantrag selbst über das Kundenportal der ILB.
Bei einer betrieblichen Weiterbildung stellt das Unternehmen den Antrag für die Weiterbildung seiner Beschäftigten.
Die Bitkom Akademie ist dabei der externe Weiterbildungsanbieter. Der Förderantrag wird nicht von der Bitkom Akademie gestellt.
Können Weiterbildungen der Bitkom Akademie gefördert werden?
Berufliche Weiterbildungen der Bitkom Akademie können grundsätzlich für eine Förderung infrage kommen, wenn die jeweilige Weiterbildung und die antragstellende Person beziehungsweise das Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Das kann insbesondere für Weiterbildungen zu digitalen Fachthemen interessant sein – beispielsweise Künstliche Intelligenz, Daten, IT-Sicherheit, Datenschutz oder digitale Transformation.
Wichtig: Interessierte sollten ihren Förderantrag stellen und die Förderfähigkeit klären, bevor sie sich verbindlich für die Weiterbildung anmelden.
Die endgültige Entscheidung über die Förderfähigkeit trifft die Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Wie lange läuft das Förderprogramm?
Die aktuelle Weiterbildungsrichtlinie ist am 26. Januar 2026 in Kraft getreten und gilt nach derzeitigem Stand bis zum 30. Juni 2027.
Da Förderbedingungen und verfügbare Mittel Änderungen unterliegen können, sollten Interessierte vor der Buchung die aktuellen Bedingungen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg prüfen.
Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?
Neben der Weiterbildungsrichtlinie stehen Unternehmen in Brandenburg weitere Förderinstrumente zur Verfügung. Dazu gehört beispielsweise der Brandenburgische Innovationsgutschein (BIG), mit dem unter bestimmten Voraussetzungen Innovations- und Digitalisierungsprojekte unterstützt werden.
Welches Förderprogramm geeignet ist, hängt vom konkreten Vorhaben, der Weiterbildung und der Situation des Antragstellers ab.
Aktuelle Seminar-Highlights
Die Bitkom Akademie ist der erste Ansprechpartner für die Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften in einer sich digitalisierenden Arbeitswelt. Mit jährlich über 500 Weiterbildungen pro Jahr in Themenbereichen wie Digitale Transformation, KI & Daten, IT-Sicherheit, Nachhaltigkeit, Datenschutz sowie Recht & Regulierung leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung Deutschlands. Die Live-Online-Seminare finden nahezu täglich statt und umfassen alle Themengebiete der Bitkom Akademie.
