Nordrhein-Westfalen | Mittelstand Innovativ & Digital

 

Innovations- und Digitalisierungsförderung in NRW


Förderung für IT-Sicherheit und die Qualifizierung von Beschäftigten

Mit dem Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital – Digitale Sicherheit“ unterstützt Nordrhein-Westfalen kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre digitale Sicherheit zu verbessern und sich besser gegen Cyberangriffe zu schützen.

Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen werden ausdrücklich auch Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefördert. Damit ist das Programm insbesondere für Unternehmen interessant, die ihre Beschäftigten im Bereich IT- und Cybersicherheit qualifizieren möchten.

Alle weiteren Förderprogramme finden Sie hier.

 

Wer erhält die Zuschüsse?
  • Das Förderprogramm richtet sich an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

  • Entscheidend ist, dass das geplante Vorhaben der Verbesserung der digitalen Sicherheit im Unternehmen dient und die weiteren Voraussetzungen des Förderprogramms erfüllt.
Welche Vorhaben werden gefördert?

MID-Digitale Sicherheit umfasst drei Förderschwerpunkte:

Analyse und Verbesserung der IT-Sicherheit

Gefördert werden beispielsweise Analysen der bestehenden IT-Infrastruktur, Sicherheitsassessments, Penetrationstests, die Identifikation und Behebung von Schwachstellen sowie die Erstellung von Notfallplänen.

Schulung und Qualifizierung von Beschäftigten

Unternehmen können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gefahren und Anforderungen der digitalen Sicherheit sensibilisieren und gezielt weiterbilden lassen.

Dazu gehören beispielsweise Awareness-Schulungen zur IT-Sicherheit sowie bestimmte Fortbildungen von Beschäftigten zu IT-Sicherheitsbeauftragten.

IT-Basisschutz

Auch die erstmalige Anschaffung und Installation bestimmter Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz kann Bestandteil eines geförderten Vorhabens sein.

Wie hoch fallen die Fördermittel aus?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben.

Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro.

Für Kleinst- und kleine Unternehmen gelten höhere Fördersätze als für mittlere Unternehmen. Die jeweils aktuellen Förderquoten sollten vor Antragstellung bei der zuständigen Förderstelle geprüft werden.

Für eine Förderung muss außerdem eine bestimmte Mindesthöhe des Zuschusses erreicht werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die geplante Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Insbesondere dürfen vor der Förderentscheidung keine verbindlichen Aufträge für die zu fördernde Dienstleistung erteilt werden.

Bei der Auswahl des Weiterbildungs- beziehungsweise Dienstleistungsanbieters ist darauf zu achten, dass dieser nachweislich über einschlägige fachliche Kompetenzen verfügt.

Eine generelle Zertifizierung als Auftragnehmer ist für das Förderprogramm nicht erforderlich.

Für bestimmte Fortbildungen gelten allerdings zusätzliche Anforderungen. Bei einer geförderten Fortbildung von Beschäftigten zu IT-Sicherheitsbeauftragten muss beispielsweise auf die jeweils vorgeschriebenen Anforderungen an Prüfung und Zertifizierung geachtet werden.

Wo können Zuschüsse beantragt werden?

Den Förderantrag stellt das interessierte Unternehmen selbst.

Seit dem 1. Januar 2026 werden neue Fördervorhaben im Programm Mittelstand Innovativ & Digital über die NRW.BANK betreut.

Unternehmen sollten die Förderung beantragen und die Bewilligung beziehungsweise die Voraussetzungen für einen zulässigen Maßnahmenbeginn klären, bevor sie eine Weiterbildung verbindlich beauftragen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Das geförderte Unternehmen wickelt das Förderverfahren selbst ab.

Die Förderung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip: Das Unternehmen bezahlt zunächst die Rechnung des beauftragten Dienstleisters beziehungsweise Weiterbildungsanbieters.

Nach Abschluss des Vorhabens reicht das Unternehmen die erforderlichen Nachweise bei der Förderstelle ein und beantragt die Auszahlung der bewilligten Fördermittel.

Der Weiterbildungsanbieter übernimmt damit nicht die Abrechnung des Förderzuschusses mit der Förderstelle.

Können Weiterbildungen der Bitkom Akademie gefördert werden?

Weiterbildungen der Bitkom Akademie im Bereich IT- und Cybersicherheit können grundsätzlich für MID-Digitale Sicherheit infrage kommen, sofern die konkrete Weiterbildung und das Unternehmen die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Besonders relevant können beispielsweise Schulungen zur Sensibilisierung von Beschäftigten für IT-Sicherheitsrisiken und weitere Qualifizierungen im Bereich der digitalen Sicherheit sein.

Nicht jede Weiterbildung der Bitkom Akademie ist über MID-Digitale Sicherheit förderfähig. Das Programm ist thematisch auf die Verbesserung der digitalen Sicherheit ausgerichtet.

Unternehmen sollten daher vor der verbindlichen Buchung prüfen, ob die gewünschte Weiterbildung im konkreten Fall förderfähig ist.

Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?

Neben MID-Digitale Sicherheit gibt es weitere Fördermöglichkeiten auf Bundesebene, über die Unternehmen, Beschäftigte und Selbstständige bei der beruflichen Weiterbildung unterstützt werden können.

Welche Förderung geeignet ist, hängt insbesondere vom Unternehmen, der geplanten Weiterbildung und der beruflichen Situation der Teilnehmenden ab.

 

Aktuelle Seminar-Highlights


Die Bitkom Akademie ist der erste Ansprechpartner für die Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften in einer sich digitalisierenden Arbeitswelt. Mit jährlich über 500 Weiterbildungen pro Jahr in Themenbereichen wie Digitale Transformation, KI & Daten, IT-Sicherheit, Nachhaltigkeit, Datenschutz sowie Recht & Regulierung leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung Deutschlands. Die Live-Online-Seminare finden nahezu täglich statt und umfassen alle Themengebiete der Bitkom Akademie.