Nordrhein-Westfalen | Bildungsscheck 2.0

 

Bis zu 500 Euro Zuschuss für berufliche Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen


Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Privatpersonen bei ihrer beruflichen Weiterbildung.

Gefördert werden 50 Prozent der Kursgebühren bis zu einem maximalen Zuschuss von 500 Euro.

Damit können grundsätzlich auch beruflich relevante Weiterbildungen zu Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz, Daten, IT-Sicherheit, Datenschutz und weiteren digitalen Fachthemen für eine Förderung infrage kommen.

 

Der Bildungsscheck 2.0 richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 50.000 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung betragen.

Als Einkommensnachweis wird ein Einkommensteuerbescheid des Finanzamts benötigt, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.

Die Förderung richtet sich an Einzelpersonen. Die Kosten der Weiterbildung müssen daher privat von der teilnehmenden Person getragen werden.

Einen betrieblichen Bildungsscheck, den Unternehmen für ihre Beschäftigten beantragen können, gibt es beim Bildungsscheck 2.0 nicht.

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die dazu dienen, berufliche Kompetenzen zu erweitern.

Die geplante Weiterbildung muss einen Bezug zur aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit haben. Dieser Berufsbezug wird im Rahmen der Antragstellung angegeben.

Damit können grundsätzlich beispielsweise Weiterbildungen aus folgenden Bereichen infrage kommen:

  • Digitalisierung und Digitale Transformation
  • Künstliche Intelligenz und Daten
  • IT-Sicherheit und Cybersecurity
  • Datenschutz
  • Recht und Regulierung
  • weitere berufsbezogene Fachkompetenzen

Nicht jede beruflich relevante Veranstaltung ist automatisch förderfähig. Ausgeschlossen sind unter anderem individuelle Einzelkurse und Coachings sowie Informationsveranstaltungen, Kongresse, Messen, Fachtagungen, Barcamps und Vorträge.

Auch bestimmte Weiterbildungen zur persönlichen Kompetenzentwicklung sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie hoch fallen die Fördermittel aus?

Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt 50 Prozent der Kursgebühren.

Der maximale Zuschuss beträgt 500 Euro pro Weiterbildung.

Eine Förderung über den Bildungsscheck 2.0 kann einmal pro Kalenderjahr ausgezahlt werden.

Die Weiterbildung wird in der Regel zunächst vollständig von der teilnehmenden Person bezahlt. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Förderbetrag anschließend auf das private Konto der antragstellenden Person überwiesen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für eine Förderung müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die teilnehmende Person muss ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 50.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung betragen.

Die geplante Weiterbildung muss einen nachvollziehbaren beruflichen Bezug haben und zu den förderfähigen Weiterbildungsangeboten gehören.

Die Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht begonnen haben.

Außerdem darf für dieselbe Weiterbildung keine andere öffentliche finanzielle Förderung in Anspruch genommen werden.

Wo können Zuschüsse beantragt werden?

Den Bildungsscheck 2.0 beantragt die teilnehmende Person selbst über das ESF-Onlineportal.

Dafür muss zunächst ein persönlicher Account eingerichtet und die geplante Weiterbildung im Portal angemeldet werden.

Die Weiterbildung muss spätestens einen Tag vor Beginn angemeldet werden.

Anschließend nimmt die Person an der Weiterbildung teil und bezahlt die Rechnung des Weiterbildungsanbieters.

Nach Abschluss werden die erforderlichen Unterlagen über das Onlineportal eingereicht und die Förderung beantragt.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die teilnehmende Person übernimmt die Förderabwicklung selbst.

Nach Abschluss der Weiterbildung werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:

  • die vom Weiterbildungsanbieter ausgefüllte Teilnahmebestätigung,
  • die Rechnung für die Weiterbildung auf den Namen der teilnehmenden Person und
  • der erforderliche Einkommensnachweis.

Die zuständige Bezirksregierung prüft anschließend den Antrag.

Bei positiver Prüfung wird der Zuschuss direkt auf das private Konto der antragstellenden Person überwiesen.

Der Weiterbildungsanbieter muss den Förderzuschuss somit nicht selbst gegenüber der Förderstelle abrechnen.

Können Weiterbildungen der Bitkom Akademie gefördert werden?

Berufsbezogene Weiterbildungen der Bitkom Akademie können grundsätzlich für den Bildungsscheck 2.0 infrage kommen, sofern die teilnehmende Person und die konkrete Weiterbildung die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Das kann insbesondere für Weiterbildungen zu digitalen Fachthemen wie Künstlicher Intelligenz, Daten, IT-Sicherheit, Datenschutz oder Digitaler Transformation interessant sein.

Die Bitkom Akademie stellt nach erfolgreicher Teilnahme die für das Förderverfahren erforderliche Teilnahmebestätigung aus.

Interessierte sollten die Förderfähigkeit ihrer gewünschten Weiterbildung prüfen und die Weiterbildung rechtzeitig vor Beginn im ESF-Onlineportal anmelden.

Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft die zuständige Bewilligungsbehörde.

Weitere Förderung für IT-Sicherheit in Unternehmen

Für kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen kann zusätzlich das Förderprogramm MID-Digitale Sicherheit interessant sein.

Im Unterschied zum Bildungsscheck 2.0 richtet sich diese Förderung an Unternehmen und unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen und Qualifizierungen im Bereich der digitalen beziehungsweise IT-Sicherheit.

Welche Förderung geeignet ist, hängt daher insbesondere davon ab, ob die Weiterbildung privat oder durch ein Unternehmen finanziert wird und welches Thema die Weiterbildung behandelt.

 

Aktuelle Seminar-Highlights


Die Bitkom Akademie ist der erste Ansprechpartner für die Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften in einer sich digitalisierenden Arbeitswelt. Mit jährlich über 500 Weiterbildungen pro Jahr in Themenbereichen wie Digitale Transformation, KI & Daten, IT-Sicherheit, Nachhaltigkeit, Datenschutz sowie Recht & Regulierung leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung Deutschlands. Die Live-Online-Seminare finden nahezu täglich statt und umfassen alle Themengebiete der Bitkom Akademie.