Rheinland-Pfalz | QualiScheck
60 Prozent Zuschuss für berufliche Weiterbildung in Rheinland-Pfalz
Mit dem QualiScheck unterstützt das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Beschäftigte bei ihrer beruflichen Weiterbildung.
Gefördert werden individuell geplante, berufsbezogene Weiterbildungen, die Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenzen verbessern. Damit können grundsätzlich auch Weiterbildungen zu Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz, Daten, IT-Sicherheit, Datenschutz und weiteren digitalen Fachthemen für eine Förderung infrage kommen.
Wer erhält die Zuschüsse?
Der QualiScheck richtet sich an Beschäftigte, deren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz liegt.
Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Nicht über den QualiScheck gefördert werden insbesondere Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sowie Personen in einer Erstausbildung oder einem Erststudium und Nichterwerbstätige.
Für Selbstständige und Unternehmen stehen gegebenenfalls andere Fördermöglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung zur Verfügung.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen.
Eine Weiterbildung gilt als berufsbezogen, wenn sie in einem beruflichen Kontext steht und beispielsweise dazu beiträgt, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder das berufliche Qualifikationsniveau zu erhöhen.
Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung können gefördert werden.
Damit können grundsätzlich beispielsweise Weiterbildungen aus folgenden Bereichen infrage kommen:
- Digitalisierung und Digitale Transformation
- Künstliche Intelligenz und Daten
- IT-Sicherheit
- Datenschutz
- Recht und Regulierung
- weitere berufsbezogene Fach- und Führungskompetenzen
Nicht gefördert werden unter anderem Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongresse sowie bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Befähigungs-, Fach- und Sachkundenachweise.
Wie hoch fallen die Fördermittel aus?
Der QualiScheck übernimmt 60 Prozent der förderfähigen Weiterbildungskosten.
Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Zu den förderfähigen Weiterbildungskosten gehören insbesondere Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren. Auch Skripte und Materialien können berücksichtigt werden, wenn sie Bestandteil der Teilnahmegebühr sind.
Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden nicht gefördert.
Weiterbildungen mit Kosten von weniger als 100 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Neben den persönlichen Voraussetzungen muss auch die ausgewählte Weiterbildung die Förderbedingungen erfüllen.
- Aus Gründen der Qualitätssicherung werden nur Weiterbildungen bei entsprechend anerkannten beziehungsweise akkreditierten Bildungsträgern gefördert.
- Interessierte sollten deshalb vor der Antragstellung prüfen, ob die gewünschte Weiterbildung und der jeweilige Anbieter die Voraussetzungen des QualiSchecks erfüllen.
Wo können Zuschüsse beantragt werden?
Den QualiScheck beantragt die interessierte Person selbst über das elektronische Begleitsystem EurekaRLP Plus.
Der vollständige Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung bei der Bewilligungsbehörde vorliegen.
Besonders wichtig: Die verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung darf grundsätzlich erst erfolgen, nachdem der vollständige Förderantrag übermittelt wurde.
Für den Antrag werden unter anderem Informationen zum Weiterbildungsangebot benötigt. Daraus müssen Zeitraum, Inhalt, Stundenumfang und Kosten der Weiterbildung hervorgehen.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Nach der Weiterbildung stellt die geförderte Person selbst einen Antrag auf Kostenerstattung über EurekaRLP Plus.
Als Nachweis wird unter anderem das vom Weiterbildungsanbieter ausgestellte Teilnahmezertifikat hochgeladen.
Nach Prüfung der Unterlagen wird der bewilligte Förderbetrag direkt an die geförderte Person ausgezahlt.
Der Weiterbildungsanbieter muss den Förderzuschuss damit nicht selbst gegenüber der Förderstelle abrechnen.
Berufsbezogene Weiterbildungen der Bitkom Akademie können grundsätzlich für den QualiScheck infrage kommen, sofern sowohl die persönlichen Fördervoraussetzungen als auch die Anforderungen an die konkrete Weiterbildung und den Bildungsanbieter erfüllt sind.
Das kann insbesondere für Weiterbildungen zu digitalen Fachthemen wie Künstlicher Intelligenz, Daten, IT-Sicherheit, Datenschutz oder Digitaler Transformation interessant sein.
Die endgültige Entscheidung über die Förderfähigkeit trifft die zuständige Bewilligungsbehörde.
Interessierte sollten deshalb die Förderung prüfen und beantragen, bevor sie sich verbindlich für eine Weiterbildung anmelden.
Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?
Neben dem QualiScheck gibt es in Rheinland-Pfalz weitere Möglichkeiten zur Förderung beruflicher Weiterbildung.
Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sind vom QualiScheck ausgeschlossen. Für diese und für Unternehmen kann unter anderem die Förderung „Betriebliche Weiterbildung“ relevant sein.
Darüber hinaus stehen bundesweite Förderprogramme zur Verfügung, beispielsweise KOMPASS für Solo-Selbstständige.
Welche Förderung geeignet ist, hängt von der beruflichen Situation, der geplanten Weiterbildung und den jeweiligen Förderbedingungen ab.
Aktuelle Seminar-Highlights
Die Bitkom Akademie ist der erste Ansprechpartner für die Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften in einer sich digitalisierenden Arbeitswelt. Mit jährlich über 500 Weiterbildungen pro Jahr in Themenbereichen wie Digitale Transformation, KI & Daten, IT-Sicherheit, Nachhaltigkeit, Datenschutz sowie Recht & Regulierung leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung Deutschlands. Die Live-Online-Seminare finden nahezu täglich statt und umfassen alle Themengebiete der Bitkom Akademie.
