Saarland | Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

 

Bis zu 40 Prozent Zuschuss für berufliche Weiterbildung im Saarland


Mit dem Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)“ unterstützt das Saarland gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kleine und mittlere Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten.

Unternehmen können einen Zuschuss zu den Kosten beruflicher Weiterbildungen erhalten, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei externen Weiterbildungsanbietern absolvieren.

Damit können grundsätzlich auch Weiterbildungen zu Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz, Daten, IT-Sicherheit, Datenschutz und weiteren digitalen Fachthemen für eine Förderung infrage kommen.

Wer erhält die Zuschüsse?

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland.

Das Unternehmen muss die KMU-Kriterien der Europäischen Union erfüllen.

Gefördert wird die Teilnahme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter des Unternehmens an beruflichen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die in einem fachlichen Zusammenhang mit der aktuellen oder einer zukünftigen Tätigkeit der Beschäftigten im Unternehmen stehen.

Förderfähig sind insbesondere allgemein zugängliche Seminare externer Weiterbildungsträger. Auch E-Learning-Angebote können gefördert werden.

Damit können grundsätzlich beispielsweise Weiterbildungen aus folgenden Bereichen infrage kommen:

  • Digitalisierung und Digitale Transformation
  • Künstliche Intelligenz und Daten
  • IT-Sicherheit
  • Datenschutz
  • Recht und Regulierung
  • weitere berufsbezogene Fach- und Führungskompetenzen

Entscheidend ist, dass die Weiterbildung beruflich relevant ist und die Förderbedingungen des Programms erfüllt.

Wie hoch fallen die Fördermittel aus?

Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Seminarkosten.

Pro Teilnehmerin beziehungsweise Teilnehmer und Weiterbildungsmaßnahme können maximal 2.000 Euro Zuschuss gewährt werden.

Förderanträge mit einem Zuschuss von weniger als 100 Euro werden nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus gelten jährliche Förderhöchstgrenzen je Unternehmen, die sich nach der Zahl der Beschäftigten richten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte im Saarland haben und die KMU-Kriterien der Europäischen Union erfüllen.

Die Weiterbildung muss der beruflichen Qualifizierung der Beschäftigten dienen und einen fachlichen Zusammenhang mit deren aktueller oder zukünftiger Tätigkeit im Unternehmen aufweisen.

Die Weiterbildungsmaßnahme muss bei einem externen Weiterbildungsträger durchgeführt werden.

Vor der ersten Antragstellung muss sich das Unternehmen einmalig für das Förderprogramm registrieren.

Wo können Zuschüsse beantragt werden?

Den Förderantrag stellt das Unternehmen selbst bei der KdW-Servicestelle.

Nach erfolgreicher Registrierung erhält das Unternehmen die erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung.

Für jeden Seminarbesuch und jede teilnehmende Person ist ein eigener Förderantrag erforderlich.

Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden. Unternehmen sollten deshalb die Förderung klären, bevor sie eine Weiterbildung verbindlich buchen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Nach der Weiterbildung übernimmt das Unternehmen selbst die Abrechnung mit der Förderstelle.

Dazu reicht es innerhalb der vorgesehenen Frist unter anderem die Rechnung des Weiterbildungsanbieters, den entsprechenden Zahlungsnachweis und das Teilnahmezertifikat bei der KdW-Servicestelle ein.

Nach erfolgreicher Prüfung wird der zuvor zugesagte Förderbetrag an das Unternehmen ausgezahlt.

Der Weiterbildungsanbieter muss den Förderzuschuss damit nicht selbst gegenüber der Förderstelle abrechnen.

Können Weiterbildungen der Bitkom Akademie gefördert werden?

Beruflich relevante Weiterbildungen der Bitkom Akademie können grundsätzlich für die Förderung „Kompetenz durch Weiterbildung“ infrage kommen, sofern das Unternehmen, die teilnehmende Person und die konkrete Weiterbildung die jeweiligen Förderbedingungen erfüllen.

Das kann insbesondere für Weiterbildungen zu digitalen Fachthemen wie Künstlicher Intelligenz, Daten, IT-Sicherheit, Datenschutz oder Digitaler Transformation interessant sein.

Auch Live-Online-Weiterbildungen können grundsätzlich für eine Förderung infrage kommen.

Die endgültige Entscheidung über die Förderfähigkeit trifft die zuständige KdW-Servicestelle. Unternehmen sollten die Förderung daher vor einer verbindlichen Buchung prüfen und beantragen.

Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?

Neben „Kompetenz durch Weiterbildung“ stehen Unternehmen, Beschäftigten und Selbstständigen weitere Fördermöglichkeiten auf Bundesebene zur Verfügung.

Welche Förderung geeignet ist, hängt insbesondere von der Unternehmensgröße, der beruflichen Situation der Teilnehmenden und der geplanten Weiterbildung ab.

 

Aktuelle Seminar-Highlights


Die Bitkom Akademie ist der erste Ansprechpartner für die Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften in einer sich digitalisierenden Arbeitswelt. Mit jährlich über 500 Weiterbildungen pro Jahr in Themenbereichen wie Digitale Transformation, KI & Daten, IT-Sicherheit, Nachhaltigkeit, Datenschutz sowie Recht & Regulierung leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung Deutschlands. Die Live-Online-Seminare finden nahezu täglich statt und umfassen alle Themengebiete der Bitkom Akademie.