Schleswig-Holstein | Weiterbildungsbonus

 

60 Prozent Zuschuss für berufliche Weiterbildung in Schleswig-Holstein

 

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt das Land gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Beschäftigte bei ihrer beruflichen Weiterbildung.

Gefördert werden 60 Prozent der förderfähigen Weiterbildungskosten. Pro Weiterbildung können bis zu 5.000 Euro Zuschuss gewährt werden.

Damit können grundsätzlich auch berufliche Weiterbildungen zu Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz, Daten, IT-Sicherheit, Datenschutz und weiteren digitalen Fachthemen für eine Förderung infrage kommen.

 

Wer erhält die Zuschüsse?

Der Weiterbildungsbonus richtet sich an Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen.

Selbstständige und Auszubildende sind über den Weiterbildungsbonus nicht förderfähig.

Der Arbeitgeber muss sich an den Kosten der Weiterbildung beteiligen.

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Gefördert werden Seminarkosten der beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Die Weiterbildung muss mindestens 16 Zeitstunden umfassen.

Auch Online-Weiterbildungen können grundsätzlich gefördert werden. Für den Weiterbildungsträger und gegebenenfalls für Fernunterricht gelten dabei bestimmte Qualitäts- und Zulassungsvoraussetzungen.

Damit können beispielsweise Weiterbildungen aus folgenden Bereichen für eine Förderung infrage kommen:

  • Digitalisierung und Digitale Transformation
  • Künstliche Intelligenz und Daten
  • IT-Sicherheit
  • Datenschutz
  • Recht und Regulierung
  • weitere berufsbezogene Fach- und Führungskompetenzen
Wie hoch fallen die Fördermittel aus?

Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

Pro Weiterbildung können maximal 5.000 Euro Zuschuss gewährt werden.

Der Arbeitgeber muss sich mit mindestens 40 Prozent an den förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Kosten, die oberhalb der maximal geförderten Summe liegen, sind ebenfalls vom Arbeitgeber zu tragen.

Grundsätzlich können mehrere Weiterbildungen pro Person und Jahr gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Weiterbildung muss beruflichen Zwecken dienen und mindestens 16 Zeitstunden umfassen.

Außerdem muss sie bei einem Weiterbildungsträger durchgeführt werden, der die erforderlichen Qualitätsvoraussetzungen erfüllt.

Für Online- beziehungsweise Fernunterricht können zusätzliche Anforderungen gelten.

Die Förderung muss rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden.

Wo können die Zuschüsse beantragt werden?

Den Antrag auf den Weiterbildungsbonus stellt die teilnehmende Person selbst bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.

Dem Antrag sind unter anderem Angaben zur Kostenbeteiligung des Arbeitgebers sowie Angaben des Weiterbildungsträgers beizufügen.

Mit der Weiterbildung darf grundsätzlich erst begonnen werden, nachdem die erforderliche Zustimmung der Investitionsbank Schleswig-Holstein vorliegt.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Nach Abschluss der Weiterbildung reicht die geförderte Person selbst den Verwendungsnachweis bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein ein.

Dafür werden insbesondere eine Teilnahmebescheinigung und eine Rechnung über die Weiterbildung benötigt.

Der Verwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach Ende der Weiterbildung vollständig eingereicht werden.

Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss direkt an die geförderte Person ausgezahlt.

Der Weiterbildungsträger muss den Förderzuschuss damit nicht selbst gegenüber der Investitionsbank Schleswig-Holstein abrechnen.

Können Weiterbildungen der Bitkom Akademie gefördert werden?

Berufsbezogene Weiterbildungen der Bitkom Akademie können grundsätzlich für den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein infrage kommen, sofern die teilnehmende Person, die konkrete Weiterbildung und der Weiterbildungsträger die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Das kann insbesondere für Weiterbildungen zu digitalen Fachthemen wie Künstlicher Intelligenz, Daten, IT-Sicherheit, Datenschutz oder Digitaler Transformation interessant sein.

Zu beachten ist insbesondere die Mindestdauer von 16 Zeitstunden. Kürzere Seminare sind über den Weiterbildungsbonus nicht förderfähig.

Interessierte sollten die Förderung daher prüfen und beantragen, bevor sie sich verbindlich für eine Weiterbildung anmelden.

Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?

Neben dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein stehen Beschäftigten, Unternehmen und Selbstständigen weitere Förderprogramme auf Bundesebene zur Verfügung.

Für Solo-Selbstständige kann beispielsweise das bundesweite Förderprogramm KOMPASS interessant sein.

Welche Förderung geeignet ist, hängt von der beruflichen Situation, der geplanten Weiterbildung und den jeweiligen Förderbedingungen ab.

 

Aktuelle Seminar-Highlights


Die Bitkom Akademie ist der erste Ansprechpartner für die Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften in einer sich digitalisierenden Arbeitswelt. Mit jährlich über 500 Weiterbildungen pro Jahr in Themenbereichen wie Digitale Transformation, KI & Daten, IT-Sicherheit, Nachhaltigkeit, Datenschutz sowie Recht & Regulierung leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung Deutschlands. Die Live-Online-Seminare finden nahezu täglich statt und umfassen alle Themengebiete der Bitkom Akademie.