Dr. Timo Karsten
Partner / Fachanwalt für Arbeitsrecht
Osborne Clarke
Dr. Timo Karsten ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der internationalen Kanzlei Osborne Clarke in Köln.
Seit 2000 berät er Unternehmen im Bereich IT bei der arbeitsrechtlichen Planung und Umsetzung von Outsourcing-Projekten. Ferner ist er auf Fragen des Fremdpersonaleinsatzes spezialisiert. So unterstützt er Unternehmen bei der vertraglichen Abgrenzung von Werk- und Dienstverträgen gegenüber der Arbeitnehmerüberlassung, um Scheinwerkverträge, Scheinselbständigkeit und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden. Weitere Schwerpunkte seiner Beratungspraxis sind Fragen der Fachkräftegewinnung und des grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatzes.
Dr. Timo Karsten ist 2019 zum dritten Mal mit dem „Client Choice Award“ des International Law Office (ILO) für herausragende Leistungen im Bereich Employment & Benefits für Deutschland ausgezeichnet worden. Er hatte diese Auszeichnung bereits 2016 und 2017 erhalten.
Mit den Client Choice Awards zeichnet das ILO seit 2005 jährlich Anwälte für exzellente Mandantenbetreuung und hervorragende Beratungsqualität aus. Jedes Jahr ermitteln über 2.000 Unternehmensjuristen in mehr als 70 Ländern die Preisträger. Die Client Choice Awards zählen zu den weltweit renommiertesten Auszeichnungen im Kanzleibereich.