Die Digitalprämie Berlin

 

Berlin fördert weiterhin KMUs


Berlin stellt weiterhin bis zum 31.12.2023 Fördermittel für die Digitalisierung kleiner und mittelständischer Betriebe bereit. Im Gegensatz zum früheren Bundesprogramm Digital Jetzt, werden beim Berliner Modell auch Soloselbstständige und Kleinstbetriebe gefördert. Die Zuschüsse werden für konkrete Digitalisierungsprojekte und Weiterbildungen in den dringend benötigten Digitalkompetenzen gewährt.

Anders als früher werden für die neue Digitalprämie explizit berufliche Weiterbildungen genannt, worunter auch unsere Inhouse-Schulungen fallen:

  • Beratende Umsetzungs- und Implementierungsbegleitung
  • Workshop zur Digitalisierung des Geschäftsmodells
  • Fortbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit
  • Ausbildung zum Data Scientist
  • Weiterbildung zum Digital Transformation Manager/CDO

Zweck der Förderung ist es, den Digitalisierungsprozess voranzutreiben. Kleinunternehmen und Selbständige verfügen oft nicht über die finanziellen Mittel oder Unternehmensstrukturen, um mit der digitalen Transformation zu beginnen. Digitale Boni sollen es diesen Unternehmen ermöglichen, ihre Investitionen in digitale Technologien zu erhöhen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern und ihre Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln. Damit trägt dieses Förderprogramm zur Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Berlin bei. Informationen zu verbliebenen Fördergeldern und zur Antragstellung entnehmen Sie bitte folgendem Link: 

 

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Welche Vorhaben werden gefördert?
  • Gefördert werden Berliner Unternehmen mit bis zu 249 Angestellten.
  • Die Bilanzsumme darf pro Jahr maximal 43 Mio. Euro betragen.
  • Der Jahresumsatz darf pro Jahr 50 Mio. Euro nicht übersteigen. 
  • Auch hauptberufliche tätige Soloselbständige erhalten finanzielle Unterstützungen für ihre Digitalisierungsvorhaben.
  • Die Gründung muss vor dem 31. Dezember 2021 erfolgt sein.
Art und Umfang der Förderhöhe
  • Die Förderung kann eine Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen
  • Die Fördermodule „Basic“ und „Plus“ entfallen
  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 17.000 €
  • Im Interesse einer verhältnismäßigen Arbeits-, Ablauf- und Prozessorganisation erfolgt eine Förderung durch „Digitalprämie Berlin“ erst ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 2.000 €, also einem Mindestförderbetrag i.H.v. 1.000 €.
Was sollten Antragsteller beachten?

Die Anträge für das Förderprogramm DIGITALPRÄMIE BERLIN können online bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Dort finden Sie auch die genauen Förderrichtlinien und Voraussetzungen. Das Team der IBB unterstützt die Antragstellenden bei der Einreichung. Die Einreichung sollte bis spätestens 31. Dezember 2023 erfolgen.

Folgende Unterlagen müssen während der Antragstellung eingereicht werden:

  • Gültiges Ausweisdokument des Soloselbstständigen bzw. des gesetzlichen Vertreters des antragstellenden Unternehmens
  • Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr) / Gewerbeanmeldung / Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit
  • Kontodaten (IBAN)
  • Gewerbesteuernummer
  • Persönliche Steuer-ID des Antragstellenden
  • Bilanz nach § 4 Abs. 1 oder 5 EstG für das Steuerjahr 2019
  • oder Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EstG für das Steuerjahr 2019
  • oder Steuerbescheid für das Steuerjahr 2019
  • Umsatz im Vorjahr
  • aktueller Umsatz im Jahr der Antragstellung
  • Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG): Nachweis der Erfassung Ihrer Unternehmensdatenbank in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung