Webseiten und Datenschutz
Zwischen TTDSG und DSGVO
Die Bereitstellung einer eigenen Webseite ist, sowohl für öffentliche als auch nicht-öffentliche Stellen, Standard und wird gleichzeitig immer komplizierter. Während die technischen Möglichkeiten Informationen zu Nutzungsverhalten zu sammeln und auszuwerten zunehmen, ist der Schlüssel zur zielgerichteten Auswertung weiterhin eines - die Daten der Nutzer. Um also Webseiten nutzerorientiert gestalten zu können, müssen datenschutzrechtliche Anforderungen systematisch in die Gestaltung der Webseite einfließen.