Nachteilsausgleich bei Prüfungen der Bitkom Akademie
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Im deutschen Sozialrecht sind „Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen“ (§ 209 SGB IX) als Nachteilsausgleich zu verstehen und damit ein wichtiges Instrument einer chancengleichen Teilhabe und inklusiven Bildung. Menschen mit Behinderungen können für Prüfungen bei Zertifikatslehrgängen der Bitkom Akademie einen "Nachteilsausgleich" beantragen. Ein "Nachteilsausgleich“ bedeutet, dass die Prüfung so verändert wird, dass die behinderungsbedingten Nachteile des Prüfungsteilnehmenden möglichst ausgeglichen werden.
Ein Nachteilsausgleich kann beispielsweise in folgender Form erfolgen:
- Änderungen bei der Prüfungszeit, z. B. Zeit-Verlängerung, mehr Pausen, längere Pausen
- Änderungen der Prüfungsform, z. B. mündliche Prüfung statt schriftlicher Prüfung
Antrag auf Nachteilsausgleich stellen
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist mit der Anmeldung zu einem Zertifikatslehrgang zu stellen - im Idealfall wird der Antrag im Vorfeld der Buchung gestellt. Wird der Antrag zu spät gestellt, kann der Nachteilsausgleich eventuell nicht mehr organisiert werden.
Für die Antragsstellung sind Nachweise vorzulegen, dass Sie einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben. Hierzu benötigen Sie ein ärztliches Attest oder Ihren aktuellen Schwer-behinderten-Ausweis. Zudem brauchen Sie eine Stellungnahme Ihres Arztes. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um diese Nachweise!
Allein mit einem ärztlichen Attest oder einem Schwerbehinderten-Ausweis kann kein Nachteilsausgleich begründet werden. Ebenso ist der festgestellte Grad einer Behinderung für die Gewährung und Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen nicht ausschlaggebend. Vielmehr ist zusätzlich eine ärztliche Stellungnahme über Art und Umfang des Nachteilsausgleichs zur Begründung des Antrags notwendig (s.u. – "Welche Unterlagen sind einzureichen?“).
Jeder Antrag auf Nachteilsausgleich wird einzeln geprüft. Ein Nachteilsausgleich kann nur für einzelne Personen beantragt werden, nicht für eine Personen-Gruppe.
Wichtig: Bei temporären Krankheiten (z. B. einem gebrochenen Arm) ist ein Nachteilsausgleich ausgeschlossen.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Folgende Nachweise benötigen Sie für die Antragsstellung:
- Nachweis über die Behinderung: eine Kopie des Schwerbehinderten-Ausweises oder ein Attest über die Behinderung.
- Beschreibung der notwendigen Nachteilsausgleiche für die anstehende Prüfung: der behandelnde Facharzt / Psychologe / ärztliche Psychotherapeut soll die Beeinträchtigungen genau beschreiben (möglichst "quantifiziert"), z. B. Verminderung der Wahrnehmung um …%, Beeinträchtigung der Motorik, Verminderung der Le-se- und Schreibgeschwindigkeit um …%, eingeschränkte Beweglichkeit der Gliedmaßen, Einschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates.
- Zudem soll der Arzt genau beschreiben, wie der Nachteilsausgleich erfolgen soll, z.B. „Verlängerung der Prüfungszeit um … Minuten“ oder „Einsatz folgender technischer Hilfsmittel …“.
Alle Unterlagen sind ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse zu senden:
l.koinzer@bitkom-service.de
Aus dem Antrag und den beigefügten Nachweisen muss sich für eine schnelle Bearbeitung des Antrags durch die Bitkom Akademie klar und unmissverständlich ergeben, welche behinderungsbedingten Nachteile des Prüfungsteilnehmenden durch welche konkreten Maß-nahmen in der anstehenden Prüfung ausgeglichen werden können.
Wie wird der Antrag bearbeitet?
Sobald uns alle Unterlagen von Ihnen vorliegen, werden wir diese prüfen. Sie erhalten unsere Rückmeldung mit der Entscheidung (Antrag genehmigt, verändert oder abgelehnt) per E-Mail.
Wenn Ihr Antrag auf Nachteilsausgleich genehmigt ist, dann organisieren wir Ihre Prüfung.
Weiterhin informieren wir die Prüfenden und Prüfungsaufsichten über Ihren Nachteilsaus-gleich. Bitte bringen Sie die Genehmigung Ihres Antrages zu Ihrer Prüfung mit.
Datenschutzhinweise
Welche Daten verarbeiten wir von Ihnen, für welche Zwecke verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?
Personen mit einer Behinderung erhalten auf Antrag bei Prüfungen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile oder Mehraufwendungen auszugleichen (Nachteilsausgleich). Zur Gewährung des Nachteilsausgleichs sind geeignete Nachweise vorzulegen (ärztliches Attest oder Schwerbehindertenausweis sowie Stellungnahme Ihres Arztes einschließlich Beschrei-bung der notwendigen Nachteilsausgleiche für die anstehende Prüfung). Die eingereichten Daten verarbeiten wir, um Ihren Anspruch auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs zu prüfen und um über Ihren Antrag zu entscheiden. Rechtsgrundlagen für die beschriebene Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung, Seminardurchführung) und Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. a BDSG (Ausübung der aus dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte und Einhaltung der diesbezüglichen Pflichten) und § 209 SGB IX.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Daten zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs löschen wir drei Jahren nach Beendigung eines Seminars.
Ausführliche Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit der Beantragung des Nachteilsausgleichs und zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.