EU Corporate Sustainability Due Diligence Proposal (CSDD)
Im Rahmen des Corporate Sustainability Due Diligance Proposal der EU wächst bei europäischen Unternehmen der Druck Abläufe und Unternehmensprozesse nachhaltiger zu gestalten. Ziel des Gesetzesvorschlages ist es, nachhaltiges und sozial verantwortliches Handeln in Unternehmen zu verankern.
Der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission betrifft alle Unternehmen ab einer gewissen Größe und teilt diese in zwei verschiedene Gruppen ein:
- Gruppe 1 umfasst alle haftungsbeschränkten Europäischen Gesellschaften mit 500+ Angestellten und 150+ Mio EUR Umsatz weltweit.
- Gruppe 2 umfasst haftungsbeschränkte Gesellschaften in einschlägigen Wirtschaftssektoren, die nicht den Anforderungen der ersten Gruppe entsprechen, aber mehr als 250 Angestellte und einen Jahresumsatz von 40 Mio. EUR weltweit erreichen. Beschlossene Maßnahmen werden auf diese Gruppe zwei Jahre später zutreffen.
Die Direktive der Kommission verlangt, dass Unternehmen Due Diligance Prozesse in ihr Handeln integrieren, um potenzielle Menschenrechtsverletzungen und Umweltbelastungen aufzudecken. Diese Erkenntnisse sollen offen zugänglich gemacht werden mit dem ultimativen Ziel ein faires und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern.
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