Datenschutz-Lehrgänge für Expertinnen und Experten

Wissen veraltet schnell – vor allem in Bereichen mit dynamischer Entwicklung. Regelmäßig müssen sich Datenschützerinnen und Datenschützer auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen. Häufig ist dies der Fall, wenn durch die aktuelle Rechtsprechung die Auslegung bestimmter Regelungen überdacht werden sollte. Die Bitkom Akademie passt ihr Seminarprogramm regelmäßig an diese Neuerungen an.

 

Datentransfer in Drittländern nach Schrems II

Der Europäische Gerichtshof hat in diesem richtungsweisenden Urteil über Instrumente für den internationalen Datentransfer entschieden und das EU-U.S.-Privacy Shield Abkommen (Beschluss 2016/1250)mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt. Die von der EU –Kommission verabschiedeten Standarddatenschutzklauseln dürfen von Unternehmen zwar weiterhin (als Rechtsgrundlage) eingesetzt werden, jedoch nur in eigener Verantwortung und nach durchgeführter Einzelfallprüfung. Die Umsetzung des Urteils wirft auch Monate später für viele Unternehmen zahlreiche Fragen auf.

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Datenschutz-Risikomanagement in der Praxis (DSFA)

Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten seit Mai 2018 neue gesetzliche Verpflichtungen für die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Neu ist die Anforderung an einen „risikobasierten Ansatz“ im Datenschutz, bekannt etwa aus Risikomanagement & Informationssicherheit. Für besonders risikobehaftete Datenverarbeitungen schreibt die DSGVO eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vor. Viele Unternehmen hadern, in welchen Fällen sie eine DSFA vornehmen müssen und wie sie diese genau dokumentieren sollen. In diesem Workshop zeigen wir Ihnen, wie Sie Datenschutzrisiken bewerten und eine DSFA praxisfreundlich dokumentieren.

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