Cybersicherheit: Kabinett bring NIS2-Umsetzung auf den Weg

Die NIS2-Richtlinie der EU soll angesichts einer zunehmenden Bedrohung durch Cyberattacken die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen. Heute hat das Bundeskabinett die notwendige deutsche Umsetzung – das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – beschlossen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:

„Cyberangriffe verursachen massive Schäden in der deutschen Wirtschaft. Allein im letzten Jahr summierten sie sich auf 148 Milliarden Euro. Der EU ist es mit der NIS2-Regelung gelungen, die Cybersicherheit zu stärken, ohne die Unternehmen durch zu viel Regulierung und Bürokratie übermäßig zu belasten. In Deutschland jedoch fehlt den Unternehmen durch Verzögerungen in der Ressortabstimmung die dringend notwendige Rechtssicherheit. Jetzt schon ist klar, dass die vorgesehene Umsetzungsfrist im Oktober nicht mehr eingehalten werden kann. Umso wichtiger ist es, das Gesetz zügig umzusetzen und ein Inkrafttreten zumindest bis Anfang 2025 sicherzustellen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen brauchen außerdem Unterstützung, um festzustellen, ob und wie sie von dem Gesetz betroffen sind und welche Maßnahmen sie ergreifen müssen."

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In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten Inhalte der neuen NIS2- und RCE-Richtlinie sowie die Eckpunkte des KRITIS-Dachgesetzes kennen. Sie erfahren, welche Unterschiede es zu den aktuell gültigen Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes gibt und diskutieren mit den Referenten anhand des Entwurfs zum NIS2UmsuCG die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht. Gleichzeitig geben Ihnen die Referenten wertvolle Hinweise, wie sich diese neuen Regelungen auf Ihre Arbeitspraxis auswirken und wie Sie sich bestmöglich darauf vorbereiten können.

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