Sicherstellung der KI-Kompetenz als Arbeitgeberpflicht: Das müssen Unternehmen wissen
Ab dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen dazu verpflichtet sicherzustellen, dass Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, über grundlegende KI-Kenntnisse verfügen. Eine zentrale Neuerung ist die Sicherstellung der KI-Kompetenz. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Mitarbeitende über die notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis im Umgang mit KI-Systemen verfügen. Doch was bedeutet das konkret, und wie können Unternehmen die Anforderungen umsetzen?
Was ist KI-Kompetenz?
Die KI-Verordnung definiert KI-Kompetenz als die Fähigkeit, fundiert mit KI-Systemen umzugehen, deren Chancen und Risiken zu erkennen und auf dieser Basis verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Ziel ist es, Mitarbeitenden das notwendige Wissen zu vermitteln, um KI-Systeme sicher und effizient zu nutzen und potenzielle Schäden zu vermeiden.
Wer ist betroffen?
Die Verpflichtung zur Sicherstellung der KI-Kompetenz gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen sind gefordert, ihre Mitarbeitenden entsprechend zu schulen. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen je nach Einsatzbereich und Risiko der KI-Systeme.
Maßnahmen zur Sicherstellung der KI-Kompetenz
1. Analyse des Schulungsbedarfs
Unternehmen sollten zunächst die spezifischen Anforderungen für ihre Mitarbeitenden ermitteln. Dazu gehören:
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Eine Bewertung der eingesetzten KI-Systeme und deren Risiken.
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Die Identifikation von Mitarbeitenden, die direkt mit den Systemen arbeiten.
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Eine Bestandsaufnahme des vorhandenen Wissens und der Kompetenzen im Team.
2. Entwicklung zielgerichteter Schulungskonzepte
Basierend auf den Ergebnissen der Bedarfsanalyse sollten Schulungsmaßnahmen entwickelt werden, die auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt sind:
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Grundlagen-Workshops: Einführung in KI, Funktionsweise, Chancen und Risiken.
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Fachspezifische Trainings: Vertiefende Inhalte für spezifische Anwendungsfälle, z. B. in sicherheitskritischen Bereichen oder branchenspezifischen Kontexten.
3. Einführung klarer Leitlinien
Neben Schulungen sollten Unternehmen interne Richtlinien für den Umgang mit KI-Systemen erstellen. Diese definieren beispielsweise Standards, Vorgehensweisen und Verhaltensregeln für die Nutzung von KI-Systemen.
4. Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle
Die Ernennung eines KI-Beauftragten oder eines internen Kompetenzteams kann helfen, die Umsetzung der Schulungsmaßnahmen zu koordinieren und offene Fragen im Umgang mit KI zu klären. Diese Stelle sollte auch für die Überwachung der Einhaltung von KI-Standards zuständig sein.
Dokumentation: Ein wichtiger Schutz
Zwar verlangt die KI-VO keine spezifische Dokumentation, dennoch sollten Unternehmen Schulungsmaßnahmen und deren Umsetzung dokumentieren. Dies dient als Nachweis, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.
Folgen bei unzureichender Umsetzung
Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Sicherstellung der KI-Kompetenz ist zwar nicht bußgeldbewehrt, dennoch können Haftungsrisiken entstehen, wenn Schäden durch unzureichend geschulte Mitarbeitende verursacht werden.
Fazit: KI-Kompetenz als Chance für Unternehmen
Die Einführung von Artikel 4 der KI-VO macht die Sicherstellung der KI-Kompetenz zur Pflicht. Durch gezielte Schulungsmaßnahmen können Unternehmen nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch die Effizienz und Sicherheit im Umgang mit KI-Systemen steigern. Gut geschulte Mitarbeitende sind ein klarer Wettbewerbsvorteil in einer zunehmend digitalisierten Welt.
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