Schulung zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten
Interne Meldestelle nach HinSchG etablieren und betreuen
Das Hinweisgeberschutzgesetz, die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, trat am 2. Juli 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten ein internes Hinweisgeberschutzsystem einzurichten. Dieses dient dazu, Verstöße und Verdachtsfälle intern melden zu können, ohne dass der Hinweisgeber („Whistleblower“) negative Konsequenzen befürchten muss.
Dieser Lehrgang richtet sich an Fachleute, die die wichtige Position des Hinweisgeberschutz-Beauftragten bzw. Whistleblower-Beauftragten in ihrer Organisation übernehmen wollen. Sie werden zu allen Schlüsselaspekten rund um das Hinweisgeberschutzgesetz geschult und erwerben die Fähigkeiten, ein internes Hinweisgeberschutzsystem in Ihrer Organisation zu etablieren. Dabei erweitern Sie Ihre fachlichen Fähigkeiten und können diese verantwortungsvolle Rolle erfolgreich ausfüllen.
Datum
Ort
Preis *
Verfügbar
Ziele des Lehrgangs
Sie erwerben fundierte Kenntnisse über das Hinweisgeberschutzgesetz sowie praktische Fähigkeiten zur Entwicklung und Implementierung effektiver Hinweisgebersysteme. Des Weiteren werden Strategien zur Kommunikation und Schulung von Mitarbeitenden hinsichtlich des Hinweisgeberschutzes behandelt. Durch die Diskussion aktueller Entwicklungen im Hinweisgeberschutz werden die Teilnehmenden auf ihre Rolle vorbereitet. Nach dem Lehrgang sind Sie in der Lage, selbst ein Hinweisgeberschutz-System in Ihrer Organisation zu etablieren und dieses wichtige Thema als Whistleblower-Beauftragter bei sich zu betreuen.
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an Fachleute und Interessierte, die eine Schlüsselposition als Hinweisgeberschutz-Beauftragter in ihrer Organisation anstreben oder bereits innehaben. Dies können Mitarbeitende aus verschiedenen Unternehmensbereichen sein wie Compliance und Datenschutz, Personalwesen, Recht, Audit oder Risikomanagement. Das Seminar ist für Sie geeignet, wenn Sie Ihr Wissen im Hinblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz vertiefen, praktische Fähigkeiten zur Implementierung von Hinweisgebersystemen erwerben und sich auf Ihre Rolle im Hinweisgeberschutz vorbereiten möchten. Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt.
Inhalte des Lehrgangs
Der Lehrgang ist praxisorientiert und interaktiv gestaltet. Die Theorie wird mithilfe von realen Fallbeispielen veranschaulicht sowie Handlungsempfehlungen mitgegeben. Die Gruppe besteht aus max. 15 Teilnehmenden, damit Sie die Möglichkeit haben, sich aktiv mit den Referierenden und anderen Teilnehmenden auszutauschen.
Konkrete Inhalte sind:
- Rechtliche Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
- Entwicklung und Implementierung einer internen Meldestelle
- Rolle des Hinweisgeberschutz-Beauftragten
- Verhaltensregeln im Umgang mit Hinweisgebern
- Bewertung von Hinweisen
- Prozess für die Bearbeitung eingehender Meldungen
- Kommunikation und Schulung von Mitarbeitenden
- Best Practices und Fallbeispiele
Zertifizierung
Nach dem Lehrgang können Sie sich zertifizieren lassen, indem sie eine Multiple-Choice-Prüfung ablegen. Mit bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat „Hinweisgeberschutz-Beauftragter“. Die Zertifizierung beruht auf einem Qualitätsstandard, den sich die Bitkom Akademie und ihre Partner als Qualitätssiegel für ihre Ausbildungslehrgänge gesetzt haben.
Ihr Seminarprogramm
Tag 1
- Einführung
- Begrüßung und Vorstellungsrunde
- Vorstellung des Workshopleiters
- Überblick über den Tagesablauf
- Rechtliche Grundlagen
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Interne und externe Meldekanäle
- Arten der Meldung
- Pflichten und Bußgelder
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Hinweisgeberschutz-Beauftragter
- Rolle im Unternehmen bzw. der Organisation
- Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Kommunikation und Nutzung von Hinweisgebersystemen
- Effektive Kommunikationsstrategien
- Praktische Aspekte der Hinweisgebersystem-Nutzung
- Vermeidung von Verstößen und Bußgeldern
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben
- Verhaltensregeln im Umgang mit Hinweisgebern
- Sensibilisierung für einen respektvollen Umgang
- Aufbau von Vertrauen und Verständnis
- Prozess für die Bearbeitung eingehender Meldungen
- Strukturierung des Meldewegs
- Effiziente Meldungsbearbeitung
- Schutz der Identität von Hinweisgebern
- Maßnahmen zur Identitätssicherung
- Schutz vor möglichen Repressalien
- Fallbeispiele und Best Practices
Tag 2
- Quelleneinschätzung und Glaubhaftigkeitsbeurteilung
- Methoden zur Bewertung von Hinweisen
- Glaubhaftigkeitskriterien
- Gezielte Rückfragen und Datenschutz
- Geheimhaltungspflichten und Unterrichtungspflichten
- Formulierung effektiver Rückfragen
- Datenschutzkonformer Umgang mit Informationen
- Umgang mit sensiblen Informationen
- Pflichten gegenüber relevanten Parteien
- Umgang mit Anfragen von Dritten und Behörden
- Ende gegen 13 Uhr
Ihr Referenten-Team
Zusätzliche Informationen
- Der Online-Lehrgang dient als Nachweis des Fachwissens für Datenschutzbeauftragte und eignet sich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.
- Dieser Online-Lehrgang wird mit Zoom durchgeführt. Systemvoraussetzungen und unterstützte Betriebssysteme können Sie hier einsehen. Für die Einwahl in Zoom über die verschiedenen Anwendungen (Desktop Client, App oder Web-Client) finden Sie hier einen zusätzlichen Vergleich zu den jeweiligen Eigenschaften.
- Die Durchführung des Lehrgangs kann erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von fünf garantiert werden. Die Maximalteilnehmerzahl beträgt 15.
- Die Bitkom Akademie ist anerkannter Bildungsträger in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Teilnehmer haben im Rahmen des Bildungszeitgesetzes die Möglichkeit, Bildungsurlaub bzw. eine Bildungsfreistellung zu beantragen. Auf Anfrage erstellen wir auch Anträge auf Anerkennung unserer Veranstaltungen in anderen Bundesländern.
- Nachteilsausgleich: Menschen mit Behinderungen können für Prüfungen bei Zertifikatslehrgängen der Bitkom Akademie einen "Nachteilsausgleich" beantragen. Ein "Nachteilsausgleich“ bedeutet, dass die Prüfung so verändert wird, dass die behinderungsbedingten Nachteile des Prüfungsteilnehmenden möglichst ausgeglichen werden. Weitere Informationen dazu und wie Sie diesen beantragen, finden Sie hier.
- Wir erklären ausdrücklich, dass beim Bitkom – Unterzeichner der Charta der Vielfalt – jede Person, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität willkommen ist.
Seminar-Rücktrittsversicherung
- Gemeinsam mit der HanseMerkur bietet die Bitkom Akademie eine freiwillige Seminar-Rücktrittsversicherung an.
- Diese Versicherung ermöglicht Ihnen die kostenfreie Stornierung Ihrer Teilnahme, wenn kurzfristige oder unvorhergesehene Ereignisse Ihre Teilnahme am Seminar verhindern.
- Die Kosten der Seminar-Rücktrittsversicherung sind abhängig vom Seminarpreis. Die Preisliste der HanseMerkur finden Sie hier.
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.
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