
Green Claims im Marketing: Rechtssichere Umsetzung und Integration
Praxisnahe Ansätze der EmpCo- und Green Claims-Richtlinie
Greenwashing wird zum Reputationsrisiko – und bald auch zum Rechtsverstoß. Mit der Green Claims-Richtlinie und der EmpCo-Richtlinie entstehen neue, europaweit einheitliche Standards für Umweltwerbung und Nachhaltigkeitskommunikation. Unternehmen, die weiterhin mit Aussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ werben wollen, müssen ihre Aussagen künftig nicht nur glaubwürdig belegen, sondern auch regulatorisch absichern. Die neuen Anforderungen zielen auf mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Verbraucherschutz – und bringen erhebliche Konsequenzen für Marketing, Produktkommunikation und Markenführung mit sich. Wer jetzt handelt, schützt nicht nur sein Unternehmen vor Abmahnungen und Reputationsverlust, sondern positioniert sich als glaubwürdiger Akteur in einem zunehmend sensiblen Marktumfeld.
In diesem praxisnahen Workshop erfahren Sie, was sich konkret ändert, welche Aussagen künftig zulässig sind – und wie Sie Ihre Nachhaltigkeitskommunikation rechtssicher, transparent und wirksam gestalten.
Datum
Ort
Preis *
Verfügbar
13.11.2025
online
Online
650
€
Details
13.11.2025
Online
650 €
Details
Seminartage:
Donnerstag, 13.11.202509:00 Uhr – 17:00 Uhr
Preis:
Bitkom-Mitglied: 550 €
Nicht-Mitglied: 650 €
* Alle Preise zzgl. 19% USt.
Datum
13.11.2025
Ort
Online
Preis
650 €
Verfügbar
Details
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Seminartage:
Donnerstag, 13.11.202509:00 Uhr – 17:00 Uhr
Preis:
Bitkom-Mitglied: 550 €
Nicht-Mitglied: 650 €
* Alle Preise zzgl. 19% USt.
Ziele des Lehrgangs
In diesem Workshop erhalten Sie ein klares Verständnis der neuen rechtlichen Anforderungen rund um Green Claims und Nachhaltigkeitskommunikation – von der Green Claims- bis zur EmpCo-Richtlinie. Sie erfahren, welche Kriterien künftig für umweltbezogene Aussagen gelten und wie Sie diese rechtssicher und praxisnah umsetzen.
Anhand aktueller Gerichtsurteile und konkreter Fallbeispiele lernen Sie, Greenwashing-Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Darüber hinaus entwickeln Sie Strategien für eine transparente, glaubwürdige Kommunikation und erhalten praxiserprobte Tipps für die glaubhafte Vermittlung Ihrer Nachhaltigkeitsziele.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integration dieser Anforderungen in bestehende Marken- und Marketingstrategien. Außerdem erfahren Sie, welche Auswirkungen die neuen Vorgaben auf „green Trademarks“ haben – und wo gegebenenfalls Handlungsbedarf zur Sicherung Ihrer Markenrechte besteht.
Zielgruppe
Dieser Workshop richtet sich an eine Vielzahl von Fachleuten, die in der Nachhaltigkeitskommunikation und umweltbezogenen Werbung tätig sind. Dazu gehören Marketing- und Kommunikationsverantwortliche, die für die Planung und Umsetzung von Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung verantwortlich sind. Ebenso an Rechtsabteilungen und Compliance-Experten, die sicherstellen müssen, dass alle Werbemaßnahmen den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Unternehmensführung sowie CSR-Verantwortliche, die die strategische Ausrichtung der Nachhaltigkeitskommunikation prägen, gehören ebenfalls zur Zielgruppe. Darüber hinaus ist der Workshop auch für Branchenvertreter und Verbände interessant, die ihre Mitglieder über die neuen Regelungen informieren und schulen möchten.
Inhalte des Lehrgangs
- Einführung und Übersicht: Aktuelle Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen
- Werbung mit „klimaneutral“: Rechtsprechung und praktische Implikationen
- Green Claims: Neue Anforderungen und Regelungen
- Nachhaltigkeitskommunikation: Effektive und rechtssichere Strategien
- Kartellrecht, Markenrecht, CSRD: Integration und Herausforderungen
Ihr Seminarprogramm
Einführung und Übersicht
- Was sind Green Claims und welche Risiken sind damit verbunden?
- Was schon heute aus rechtlicher Sicht zu beachten ist
- Was in Zukunft auf Sie und Ihre Unternehmen zukommt: EmpCo und GCD
Fallbeispiele
- Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung
- Fälle aus der Praxis
- Unklare Zukunft: Green Trademarks, Kartellrecht und ESG-Reportingpflichten
Interaktives Lernen
- Break-out-Sessions
- Expert Talk
- Q&A-Session
Ihr Referent
Zusätzliche Informationen
- Dieser Online-Lehrgang wird mit Zoom durchgeführt. Systemvoraussetzungen und unterstützte Betriebssysteme können Sie hier einsehen. Für die Einwahl in Zoom über die verschiedenen Anwendungen (Desktop Client, App oder Web-Client) finden Sie hier einen zusätzlichen Vergleich zu den jeweiligen Eigenschaften.
- Die Durchführung des Lehrgangs kann erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von fünf garantiert werden. Die Maximalteilnehmerzahl beträgt 15.
- Die Bitkom Akademie ist anerkannter Bildungsträger in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Teilnehmer haben im Rahmen des Bildungszeitgesetzes die Möglichkeit, Bildungsurlaub bzw. eine Bildungsfreistellung zu beantragen. Auf Anfrage erstellen wir auch Anträge auf Anerkennung unserer Veranstaltungen in anderen Bundesländern.
- Nachteilsausgleich: Menschen mit Behinderungen können für Prüfungen bei Zertifikatslehrgängen der Bitkom Akademie einen "Nachteilsausgleich" beantragen. Ein "Nachteilsausgleich“ bedeutet, dass die Prüfung so verändert wird, dass die behinderungsbedingten Nachteile des Prüfungsteilnehmenden möglichst ausgeglichen werden. Weitere Informationen dazu und wie Sie diesen beantragen, finden Sie hier.
- Wir erklären ausdrücklich, dass beim Bitkom – Unterzeichner der Charta der Vielfalt – jede Person, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität willkommen ist.
Seminar-Rücktrittsversicherung
- Gemeinsam mit der HanseMerkur bietet die Bitkom Akademie eine freiwillige Seminar-Rücktrittsversicherung an.
- Diese Versicherung ermöglicht Ihnen die kostenfreie Stornierung Ihrer Teilnahme, wenn kurzfristige oder unvorhergesehene Ereignisse Ihre Teilnahme am Seminar verhindern.
- Die Kosten der Seminar-Rücktrittsversicherung sind abhängig vom Seminarpreis. Die Preisliste der HanseMerkur finden Sie hier.
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