Gesetzliche Vorgaben der Lieferketten-Compliance (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Folgen für die Unternehmenspraxis

 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten. Die neuen Compliance-Anforderungen des LkSG werden sich auf praktisch jedes Unternehmen in Deutschland auswirken. Folge sind weitreichende Organisationspflichten und unterschiedliche Herausforderungen für die Vertragsgestaltung mit Lieferanten, Dienstleistern und Kunden. Was genau Unternehmen jetzt beachten müssen und wie sich die neuen Regelungen konkret auswirken, ist Gegenstand dieses Workshops. Dabei wird deutlich werden, dass die neuen Regelungen nicht nur Herausforderungen bereithalten, sondern auch als Chance für eine bessere Lieferketten-Compliance wahrgenommen werden können. 

 

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Ziele des Seminars
  • Sie lernen, welche genauen Anforderungen das LkSG an Unternehmen stellt und wie die einzelnen Sorgfaltspflichten in der Praxis effizient umgesetzt werden können. Dabei beinhaltet der Workshop detaillierte Angaben zu den neuen Regelungen – ob in der Unternehmensstruktur, im Einkauf, in den Kundenbeziehungen oder in der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Sie erfahren von unseren ausgewiesenen Experten welche die relevanten Entwicklungen und damit verbundene Rechte und Pflichten ausführlich sind und erhalten Leitlinien für die Praxis. 
     
Zielgruppe

Das LkSG wird sich auf praktisch jedes Unternehmen in Deutschland und auch global auf zahlreiche Unternehmen auswirken, ob als unmittelbarer Adressat oder als Zulieferer. Da es sich um ein sehr junges Gesetz ohne bisherige Rechtsprechung handelt, bedarf es für die Teilnahme an dem Seminar keiner speziellen Vorkenntnisse oder Erfahrungen im Bereich der Lieferketten-Compliance. Im Mittelpunkt als Adressaten dieses Workshops stehen Unternehmensjuristen und –juristinnen,  Compliance-Verantwortliche, Leiter und Mitarbeitende von Compliance- und Rechtsabteilungen sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die sich mit den hochaktuellen Themen beschäftigen möchten.     
 

Ihr Seminarprogramm

Hintergründe des LkSG 

  • Rechtspolitischer Regelungsbedarf  
  • Status Quo der ESG-Regulierung vor dem LkSG 
  • Internationale Grundlagen des globalen Menschenrechtsschutzes 

Anwendungsbereich und was geschützt wird  

  • Wen die Pflichten aus dem LkSG ab welchem Zeitpunkt treffen  
  • Schutz unterschiedlicher Personengruppen 
  • Nachhaltigkeitspflichten und umweltbezogene Pflichten 

Differenzierungen im Sorgfaltsmaßstab 

  • Die drei Sphären der Lieferkette nach dem LkSG  
  • Unterteilung in den eigenen Geschäftsbereich, unmittelbare und mittelbare Zulieferer
  • Welche Vorgaben in den drei Sphären der Lieferkette genau zu beachten sind  

Organisationsrechtliche Fragestellungen 

  • Interne Zuständigkeiten im Unternehmen  
  • Die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten 
  • Unmittelbar anstehende Aufgaben für Unternehmen

Behördliche Befugnisse des BAFA 

  • Konkrete Ermittlungsbefugnisse des BAFA  
  • Sanktionierung und Ahndung 
  • Ratschläge für die Behördenkommunikation- und strategie

Risiken bei Verstößen gegen das LkSG 

  • Haftungsrisiken gegenüber Zulieferern, Mitbewerbern, Kunden und Drittgeschädigten
  • Prozessrisiken unter Beachtung der aktuellen ESG-Litigation
  • Strafrechtliche Risiken bei Verstößen 

Ausblick: Die geplante EU-Richtlinie 

  • Permanente Mitbetrachtung der zukünftigen Vorgaben 
  • Was sich gegenüber dem LkSG ändern soll  
  • Der aktuelle Stand und die konkrete Zeitplanung zu den Entwicklungen 

 
 

Zusätzliche Informationen
  • Dieser Online-Workshop wird mit Zoom durchgeführt. Systemvoraussetzungen und unterstützte Betriebssysteme können Sie hier einsehen. Für die Einwahl in Zoom über die verschiedenen Anwendungen (Desktop Client, App oder Web-Client) finden Sie hier einen zusätzlichen Vergleich zu den jeweiligen Eigenschaften. 
  • Der Online-Workshop findet in einer kleinen Gruppe statt. Unser Referent kann dadurch auf individuelle Fragestellungen besser eingehen.
  • Die Durchführung des Online-Workshops kann erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 8 garantiert werden.
  • Die Bitkom Akademie ist anerkannter Bildungsträger in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Teilnehmer haben im Rahmen des Bildungszeitgesetzes die Möglichkeit, Bildungsurlaub bzw. eine Bildungsfreistellung zu beantragen. Auf Anfrage erstellen wir auch Anträge auf Anerkennung unserer Veranstaltungen in anderen Bundesländern.
  • Wir erklären ausdrücklich, dass beim Bitkom – Unterzeichner der Charta der Vielfalt – jede Person, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität willkommen ist.
Seminar-Rücktrittsversicherung
  • Gemeinsam mit der HanseMerkur bietet die Bitkom Akademie eine freiwillige Seminar-Rücktrittsversicherung an.
  • Diese Versicherung ermöglicht Ihnen die kostenfreie Stornierung Ihrer Teilnahme, wenn kurzfristige oder unvorhergesehene Ereignisse Ihre Teilnahme am Seminar verhindern.
  • Die Kosten der Seminar-Rücktrittsversicherung sind abhängig vom Seminarpreis. Die Preisliste der HanseMerkur finden Sie hier.

 

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Nicole Stoitschew
Nicole Stoitschew
Key Account Manager
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Anrede


 

 

 

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