Diese gesetzlichen Neuerungen sind ab 2024 für Unternehmen relevant

Ab diesem Jahr gelten einige neue Gesetze und Richtlinien. Seien Sie vorbereitet mit unseren maßgeschneiderten Weiterbildungen. Wir haben Ihnen die wesentlichen Veränderungen zusammengefasst und jeweils einen passenden Lehrgang aus unserem Angebot für Sie ergänzt.

AI Act

Der AI-Act der Europäischen Union zur Regulierung Künstlicher Intelligenz tritt 2024 in Kraft. Das weltweit einmalige Gesetz klassifiziert KI-Systeme nach den potenziellen Risiken in ihrer Anwendung. Diese Gesetze und Richtlinien sind entscheidend für die Anpassung und Compliance-Strategien von Unternehmen in der EU und darüber hinaus. Sie erfordern eine sorgfältige Vorbereitung und das Verständnis der jeweiligen Anforderungen, um die Einhaltung dieser neuen Bestimmungen sicherzustellen.

Datenschutz und Künstliche Intelligenz – Vertiefungsworkshop


BCM nach BSI-Standard 200-4

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat zum 01.01.2024 ein neues Curriculum herausgebraucht, um zum Business Continuity Manager nach dem neuen BSI-Standard 200-4 zu schulen. Der modernisierte BSI-Standard 200-4 bietet eine praxisnahe Anleitung zum Aufbau und zur Etablierung eines Business Continuity Management Systems in Organisationen. Der Standard berücksichtigt mögliche Synergien mit angrenzenden Themen wie Informationssicherheit und Krisenmanagement. Der BSI-Standard 200-4 bietet einen normativen Anforderungskatalog, der unerfahrenen Anwendern den Einstieg erleichtert und erfahrenen Nutzern konkrete Anforderungen liefert.

BSI BCM-Praktiker – Zertifikatslehrgang


Blaue Karte EU

Mit der "Blauen Karte EU" erhalten ausländische Hochschulabsolventinnen und -absolventen einen befristeten Aufenthaltstitel in der EU. Die Voraussetzungen für den Erhalt wurden erweitert und gelten seit dem 18. November 2023. Die Fachkräftegewinnung wird dadurch erleichtert.

Zu den Ausweitungen zählen beispielsweise neue Gehaltsgrenzen. Außerdem wurde die Liste der Mangelberufe erweitert und umfasst nun unter anderem IT-Spezialisten, Ingenieure, medizinisches Personal und Bildungsarbeiter. Inhaber einer Blauen Karte EU müssen innerhalb der ersten 12 Monate jeden Arbeitgeberwechsel melden. Die Behörde hat dann 30 Tage Zeit, um den Wechsel zu prüfen.

Global Mobility: Rechtsfragen bei internationalen Mitarbeitereinsätzen


CSRD-Reporting (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die CSRD, die am 5. Januar 2023 in Kraft trat, erweitert und verstärkt die Anforderungen an die Berichterstattung von Unternehmen über soziale und ökologische Informationen. Eine größere Anzahl von Unternehmen, einschließlich gelisteter KMUs, wird nun zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit verpflichtet. Die CSRD-Berichtspflicht (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird ausgeweitet und steigt Schätzungen zufolge EU-weit von 11.600 auf 49.000 Unternehmen. Die ersten Unternehmen müssen die neuen Regeln erstmals im Geschäftsjahr 2024 für Berichte, die 2025 veröffentlicht werden, anwenden.

Intensivlehrgang CSRD: Roadmap zum Nachhaltigkeitsbericht


Hinweisgeberschutzgesetz

Seit dem 18. Dezember 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, interne Meldekanäle für Hinweisgeber (Whistleblower) einzurichten. Diese Meldekanäle sollen verschiedene Formen der Meldung ermöglichen, darunter mündliche und textbasierte Meldungen sowie persönliche Gespräche. Die Identität der Hinweisgeber und betroffenen Personen muss vertraulich behandelt werden, und Unternehmen müssen innerhalb bestimmter Fristen auf Meldungen reagieren.

Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern dürfen gemeinsame Meldestellen mit anderen Unternehmen betreiben. Kleinere Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern sind von der Pflicht zur Einrichtung eines internen Meldekanals ausgenommen, obwohl die Schutzvorschriften des HinSchG wahrscheinlich auch in diesen Unternehmen gelten, wenn beispielsweise ein Mitarbeiter einen Rechtsverstoß meldet​​​.

Schulung zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten


Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten rechtlich verbindlich geregelt. Konkret verpflichtet das LkSG Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Folge sind weitreichende Organisationspflichten und unterschiedliche Herausforderungen für die Vertragsgestaltung mit Lieferanten, Dienstleistern und Kunden.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfüllen. Bislang lag die Schwelle bei 3.000 Beschäftigten.

Gesetzliche Vorgaben der Lieferketten-Compliance (LkSG)

 

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Wenden Sie sich dazu an Vincent Bergner.

 

Bitkom Akademie | Vincent Bergner
Vincent Bergner
Key Account Manager