Baden-Württemberg | Innovationsgutschein Hightech Digital
Baden-Württemberg fördert innovative Tech-Projekte
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben rund um innovative High Tech-Projekte. Mit dem Innovationsgutschein werden etablierte Unternehmen aus dem Mittelstand bei großen Vorhaben zielgerichtet finanziell bezuschusst. Gefördert werden explizit Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die digitale Produkte und Dienstleistungen unterstützen oder ermöglichen.
Die Innovationsgutscheine können über die L-Bank beantragt werden.
Wer erhält die Zuschüsse?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die:
- maximal 100 Angestellte beschäftigten und deren Umsatz bzw. Bilanzsumme 20 Millionen Euro nicht übersteigt
- maximal 250 Angestellte beschäftigten und deren Umsatz bzw. Bilanzsumme 43 Millionen Euro nicht übersteigt, sofern das geplante Projekt gemeinsam mit einem Startup als Dienstleister umgesetzt wird.
Pro Antrag werden höchstens zwei Innovationsgutscheine Hightech Digital bewilligt.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Baden-Württemberg unterstützt Forschungsvorhaben, die innovative Produkte und Dienstleistungen realisieren wollen. Förderfähige Projekte können in folgenden Bereichen angesiedelt sein:
- Digitale Transformation von Geschäftsmodellen – z. Bsp.: Plattform-Geschäftsmodelle
- Vernetzte Systeme und Prozesse – z. Bsp.: Innovation im Internet of Things
- Virtual und Augmented Reality
Alle potentiellen Vorhaben finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Wie hoch fallen die Fördermittel aus?
Die baden-württembergischen Innovationsgutscheine decken maximal 50 Prozent der Forschungs- und Entwicklungskosten ab. Der Zuschuss kann bis zu 20.000 Euro betragen. Förderfähig sind unter anderem:
- Materialkosten, zum Beispiel für den Bau von Prototypen
- Leistungen externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
Der Bewilligungszeitraum beträgt zehn Monate.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Den Innovationsgutschein Hightech Digital können sowohl von einzelnen KMU als auch von etablierten Unternehmen und Startups gemeinsam beantragen. Für Einzelbewerber gilt, dass:
- sie maximal 100 Angestellte beschäftigten und
- ihr Umsatz bzw. Bilanzsumme 20 Millionen Euro nicht übersteigt darf.
Für gemeinsame Bewerbung gilt, dass das beantragende, etablierte Unternehmen:
- maximal 250 Angestellte beschäftigten und
- ihr Umsatz bzw. Bilanzsumme 43 Millionen Euro nicht übersteigen darf.
- Außerdem muss das geplante Projekt gemeinsam mit einem Startup als Dienstleister umgesetzt werden.
Wo können Zuschüsse beantragt werden?
Die Anträge für die Innovationsgutscheine können online bei der L-Bank gestellt werden. Das Antragsformular finden Sie der Website der L-Bank.
Welche Ziele verfolgt das Förderprogramm?
Das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unterstützt mit dem Innovationsgutschein Hightech Digital gezielt die Forschung und Entwicklung digitaler und innovativer Produkte und Services. Auch die Zusammenarbeit von etablierten Unternehmen und aufstrebenden Startups wird durch die Chance zur gemeinsamen Bewerbung gestärkt.
Grundsätzlich soll das Förderprogramm die regionale und lokale Wirtschaft stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft erhalten.
Welche Zuschüsse gibt es außer der Initiative des Landes Baden-Württemberg?
Um die digitale Transformation der Wirtschaft zu fördern, gibt es zahlreiche Projekte und Programme. Auf EU-, Bundes- und Landesebene können Unternehmen auf diese Weise aus verschiedenen Förder-Angeboten das passende Angebot für sich heraussuchen.
Nicht immer können einzelne Projekte von mehreren Seiten gleichzeitig gefördert werden. Besonders bei der Qualifizierung von Angestellten kann jedoch eine Kombination aus verschiedenen Förderprogrammen möglich sein. Welche Programme Ihr Bundesland bereithält, haben wir für Sie aufbereitet.
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Hinweis
Die aufgeführten Inhalte wurden redaktionell zusammengetragen und überprüft. Dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Beiträge stellen keine Beratung dar.
Redaktionsschluss: 05. September 2023