Brandenburg | Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)

 

Brandenburg fördert kleine und mittlere Unternehmen


Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg unterstützt gemeinsam mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Digitalisierungsprojekten. Gefördert werden sowohl konkrete Innovationsvorhaben als auch der aktive Wissens- und Technologietransfer. Darüber hinaus können auch Beratungen für Anträge mit weiteren Fördermaßnahmen unterstützt werden. 

 

Wer erhält die Zuschüsse?

Die Förderung wird kleinen und mittleren Unternehmen in Brandenburg gewährt. Auch handwerkliche Betriebe können sich erfolgreich für den Brandenburgischen Innovationsgutschein bewerben. Entscheidend für den erfolgreichen Antrag ist, dass die Bewerber mit ihrem Unternehmen einen Gewinn anstreben sowie ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg vorweisen können.

Vereine und gemeinnützige Einrichtungen werden nicht mit dem Brandenburgischen Innovationsgutschein gefördert.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie fördert folgende Projekte und Vorhaben:

  • Maßnahmen zur Digitalisierung im Unternehmen
  • Forschung und Entwicklung im eigenen Unternehmen
  • Forschung- und Entwicklungsaufträge, die der wissenschaftlich-technologischen Problem-Lösung dienen
  • Beratungsleistungen bei weiteren Anträgen – etwa Anträgen für EU-Fördermittel
Wie hoch fallen die Fördermittel aus?

Der Brandenburgische Innovationsgutschein (BIG) wird in unterschiedlichen Stufen bewilligt:

  • Kleiner BIG-Transfer
    • Fördersumme: maximal 5.000 Euro
    • Anteil der Finanzierung: 100%
    • Laufzeit: maximal sechs Monate
  • Großer BIG-Transfer
    • Fördersumme: maximal 15.000 Euro
    • Anteil der Finanzierung: 50%
    • Laufzeit: maximal sechs Monate – Mehrfache Beantragungen sind nur einmal pro Jahr möglich.
  • BIG-FuE
    • Fördersumme: 100.000 Euro
    • Anteil der Finanzierung: 50%
    • Laufzeit: maximal zwei Jahre
    • Hinweis: Die Antragstellung ist erst nach der Verwertung von Förderungen vorheriger Projekte möglich.
  • BIG-Digital
    • Fördersummen:
      • Modul Beratung und Schulung: maximal 50.000 Euro
      • Modul Implementierung: maximal 500.000 Euro
    • Anteil der Finanzierung: 50%
    • Laufzeiten:
      • Modul Beratung und Schulung: maximal sechs Monate
      • Modul Implementierung: maximal 36 Monate 
  • BIG-EU
    • Fördersumme: maximal 8.000 Euro, als Lead-Partner max. 16.000 Euro
    • Anteil der Finanzierung: 50%
    • Laufzeit: maximal 12 Monate
Wo können Zuschüsse beantragt werden?

Der Brandenburgische Innovationsgutschein kann bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg beantragt werden. Ein Beratungsgespräch bei der ILB wird vorausgesetzt.

Seit 2023 können nur noch Anträge von Unternehmen angenommen werden, die eine nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der GRW (s. Ziffer 1.1 der Richtlinie für das BIG-Programm) förderfähige Tätigkeit ausüben bzw. den Primäreffekt erfüllen. 

Zum Antrag

Welche Ziele verfolgt das Förderprogramm?

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie möchte durch das Förderprogramm:

  • den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Unternehmen und Forschung stärken.
  • wirtschaftlich getriebene Forschung- und Entwicklung fördern.
  • Digitalisierungsprozesse in Unternehmen fördern und stärken.
  • die Chancen zum Zugang zu EU-Förderungen verbessern.
Welche Zuschüsse gibt es außer der brandenburgischen Initiative?

Um die Folgen der Coronavirus-Krise abzumildern und gleichzeitig die digitale Transformation der Wirtschaft zu fördern, gibt es zahlreiche Projekte und Programme. Auf EU-, Bundes- und Landesebene können Unternehmen auf diese Weise aus verschiedenen Förder-Angeboten das passende Angebot für sich heraussuchen.

Nicht immer können einzelne Projekte von mehreren Seiten gleichzeitig gefördert werden. Besonders bei der Qualifizierung von Angestellten kann jedoch eine Kombination aus verschiedenen Förderprogrammen möglich sein. Welche Programme Ihr Bundesland bereithält, haben wir für Sie aufbereitet.

Zur Übersicht

  

 

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Die aufgeführten Inhalte wurden redaktionell zusammengetragen und überprüft. Dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Beiträge stellen keine Beratung dar.

Redaktionsschluss: 05. September 2023